Dr. Greger & Collegen: Wirecard AG - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet - Kostenlose Interessensgemeinschaft für geschädigte Wirecard-Anleger

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
30.06.2020 / 18:17
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Wirecard AG - Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
Kostenlose Interessensgemeinschaft für geschädigte Wirecard -Anleger


Das Amtsgericht München hat am 29.06.2020 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Jaffé bestellt. Die Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen hat für die betroffenen Anleger eine kostenlose Interessensgemeinschaft eingerichtet, über die sich registrierte Geschädigte über die weiteren Entwicklungen und Handlungsmöglichkeiten informieren und vertreten lassen können.

Aktuell befasst sich die Kanzlei intensiv mit der Aufarbeitung der Entwicklungen rund um den Skandal bei dem Zahlungsdienstleistungsunternehmen Wirecard AG. Im Fokus der Tätigkeit steht hierbei die Prüfung von Schadensersatzansprüchen. Als Haftungsverantwortliche kommt unter anderem das Wirtschaftsprüfungsunternehmen EY (ehemals Ernst & Young) in Betracht. Ansprüche lassen sich insbesondere darauf stützen, dass Testate der vergangenen Jahre zu Unrecht erteilt worden sind.

Auch Schadensersatzansprüche gegen die Wirecard AG gehen durch das Insolvenzverfahren nicht verloren. Zwar sind Aktionäre originär keine Gläubiger im Insolvenzverfahren, doch können Schadensersatzansprüche (Kursdifferenzschaden) auch im Insolvenzverfahren gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Dafür ist es notwendig, die Forderungen nach der Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens rechtssicher zur Insolvenztabelle anzumelden. Es ist dabei ohne Belang, ob die Wertpapiere weiter gehalten oder verkauft werden. Um schadensersatzberechtigt zu sein, ist es nicht erforderlich, die Wertpapiere aktuell noch im Depotbestand zu führen. Mitglieder der Interessensgemeinschaft werden hierüber weiter informiert.

Wie können sich betroffene Wirecard -Anleger der kostenlosen Interessensgemeinschaft anschließen?

Wirecard -Aktionäre und Wirecard -Anleihegläubiger, die weitere Informationen wünschen, können sich kostenlos der von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen initiierten Interessensgemeinschaft anschließen. Eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Kanzlei, die bereits eine Vielzahl von Aktionären und Anleihegläubigern erfolgreich vertreten hat und mit der Abwicklung von Großschadensfällen vertraut ist, ist unter der E-Mail-Adresse

wirecard@dr-greger.de

möglich.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weitere Informationen.



Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de


30.06.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


show this