Allane SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Garching mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Allane SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Allane SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2026 in Garching mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

12.05.2026 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Allane SE Garching Inhaber-Stammaktien
WKN A0DPRE
ISIN DE000A0DPRE6

Eindeutige Kennung 1fa56571a910f111b55380a80e12bf28 Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung der Allane SE, Garching
Amtsgericht München, HRB 227195 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 25. Juni 2026, 11:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen virtuellen Hauptversammlung ein.


Die ordentliche Hauptversammlung findet auf Grundlage der Entscheidung des Vorstands gemäß § 17 Nr. 4 der Satzung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Aktiengesetz (AktG) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung statt. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Parkring 33, 85748 Garching, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte - mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Versammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet im zugangsgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung („InvestorPortal“) in Bild und Ton übertragen.

Sie erreichen das InvestorPortal über die Internetseite

https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung.

Weitere Hinweise, Bestimmungen und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der ordentlichen virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung angegeben.

I.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Allane SE, des Berichtes über die Lage des Konzerns und der Allane SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Allane SE für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 jeweils Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Allane SE für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2025 jeweils Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und über die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, wie folgt zu beschließen:

4.1

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird

-

zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder Prüfung unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2026, und

-

zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht oder Prüfung unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2027 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2027 gewählt.

4.2

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 gewählt.

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen bedarf eines deutschen Umsetzungsgesetzes (CSRD-Umsetzungsgesetz). Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Beschlussvorschläge der Verwaltung an die Hauptversammlung war ein CSRD-Umsetzungsgesetz noch nicht verabschiedet; es lag lediglich ein Gesetzesentwurf vor. Die Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt daher für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in einem CSRD-Umsetzungsgesetz eine Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangt.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 162 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) und legen diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.

Der von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 erstellte Vergütungsbericht wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft.

Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 ist nebst Prüfungsvermerk von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

6.

Beschlussfassung über die Änderung von § 4 der Satzung

§ 4 Nr. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt den Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2021 durch Ausgabe neuer Stückaktien um bis zu EUR 6.183.477,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Aufgrund Zeitablaufs soll das Genehmigte Kapital 2016 und § 4 Nr. 3 der Satzung aufgehoben werden.

Nach § 4 Nr. 4 der Satzung ist das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 4.122.318,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 4.122.318 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das Bedingte Kapital 2016 diente der Unterlegung bestimmter Wandel-/Optionsinstrumente, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 bis einschließlich zum 31. Mai 2021 ausgegeben werden konnten. Diese Ermächtigung ist zwischenzeitlich ausgelaufen und es sind zum Zeitpunkt dieser Einberufung keine Instrumente ausgegeben, aufgrund derer Aktien der Gesellschaft bezogen werden könnten. Die Ermächtigung zur Ausgabe dieser Wandel-/Optionsinstrumente, das Bedingte Kapital 2016 und § 4 Nr. 4 der Satzung sollen daher aufgehoben werden.

Nach § 4 Nr. 5 der Satzung ist das Grundkapital um insgesamt bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Das Bedingte Kapital 2017 diente der Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017, das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juni 2017 beschlossen wurde. Die Möglichkeit zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 ist am 28. Juli 2020 ausgelaufen und es sind zum Zeitpunkt dieser Einberufung keine Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 ausgegeben, aufgrund derer Aktien der Gesellschaft bezogen werden könnten. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2017, das Bedingte Kapital 2017 und § 4 Nr. 5 der Satzung sollen daher aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

6.1

Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. Juni 2016 beschlossene Genehmigte Kapital 2016 und § 4 Nr. 3 der Satzung werden ersatzlos aufgehoben.

6.2

Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. Juni 2016 beschlossene Bedingte Kapital 2016, die dem Bedingten Kapital 2016 zugrunde liegende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel-/Optionsinstrumenten und § 4 Nr. 4 der Satzung werden ersatzlos aufgehoben.

6.3

Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. Juni 2017 beschlossene Bedingte Kapital 2017, die dem Bedingten Kapital 2017 zugrunde liegende Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 und § 4 Nr. 5 der Satzung werden ersatzlos aufgehoben.

6.4

§ 4 Nr. 1 und 2 der Satzung bleiben unverändert.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung und die Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 15 der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Bislang erhalten die Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats keine Vergütung, die über ihre reguläre Vergütung als Aufsichtsratsmitglieder hinausgeht. Das der Vergütung des Aufsichtsrats zugrundeliegende System soll angepasst werden, um die hervorgehobene Tätigkeit des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses angemessen zu vergüten. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll für jedes volle Geschäftsjahr in dieser Funktion zusätzlich eine Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00 erhalten. Dies erfordert eine Änderung von § 15 Nr. 1 der Satzung. Im Übrigen soll die Aufsichtsratsvergütung in ihren Bestandteilen, ihrer Struktur und ihrer Höhe unverändert bleiben.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

7.1

§ 15 Nr. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung, die für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats EUR 50.000,00 und für die weiteren Mitglieder jeweils EUR 40.000,00 beträgt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält für jedes volle Geschäftsjahr in dieser Funktion zusätzlich eine Vergütung in Höhe von EUR 10.000,00. Besteht das Amt als Mitglied und/oder Vorsitzender des Aufsichtsrats und/oder als Vorsitzender des Prüfungsausschusses nicht während eines vollen Geschäftsjahres oder ist ein Geschäftsjahr kürzer als ein Kalenderjahr, wird die vorstehende Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer der Aufsichtsratszugehörigkeit bzw. des Amts als Vorsitzender des Aufsichtsrats oder des Prüfungsausschusses gewährt. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die Vergütung des ersten Aufsichtsrats wird gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 AktG durch die Hauptversammlung beschlossen.“

7.2

Die Aufsichtsratsvergütung für das gesamte Geschäftsjahr 2026 bestimmt sich bereits nach dem, wie vorstehend geänderten § 15 Nr. 1 der Satzung, wenn die vorstehende Satzungsänderung im laufenden Geschäftsjahr ins Handelsregister eingetragen wird.

7.3

Das im Hinblick auf die zusätzliche Vergütung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses angepasste System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats, das von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung zugänglich ist, einschließlich des dort wiedergegebenen geänderten § 15 Nr. 1 der Satzung, wird gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen.

8.

Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Nr. 4 der Satzung und die Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats

§ 14 Nr. 4 der Satzung sieht vor, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, wenn mindestens fünf amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats an der Beschlussfassung teilnehmen. Wird dieses Quorum in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht erreicht, ist der Aufsichtsrat in der darauffolgenden dritten Sitzung beschlussfähig, wenn mindestens vier der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats an der Beschlussfassung teilnehmen. Diese Quorenvoraussetzungen sollen vereinfacht und an das gesetzliche Leitbild angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

§ 14 Nr. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (§ 108 Abs. 2 AktG). Beschlüsse des Aufsichtsrats können schriftlich, telefonisch, in Textform oder unter Nutzung sonstiger Mittel der Telekommunikation oder elektronischer Medien gefasst werden. Sofern Beschlussfassungen außerhalb von Sitzungen erfolgen, müssen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats dieser Form der Beschlussfassung zustimmen oder an der Beschlussfassung ohne Einwendungen gegen diese Form teilnehmen. Im Sinne dieser Vorschrift nimmt ein Mitglied des Aufsichtsrats auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es seine Stimme schriftlich, telefonisch, in Textform oder unter Nutzung sonstiger Mittel der Telekommunikation oder elektronischer Medien abgibt bzw. in dieser Form seine Enthaltung erklärt.“

9.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der Vereinbarung vom 25. Februar 2016 mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Marcelo Antonio Brutti, Herr Woo Jong Joo, Herr André Lorse und Herr Dr. Axel Wieandt sind jeweils auf Antrag des Vorstands vom Registergericht München als Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt worden und es wurde in den seinerzeitigen Bestellungsanträgen jeweils angeregt, die Amtszeiten bis zur Beendigung der mit der vorliegenden Einladung einberufenen Hauptversammlung zu befristen.

Es sind daher Wahlen für vier Sitze im Aufsichtsrat erforderlich.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

9.1

Wahlvorschlag Herr Marcelo Antonio Brutti

Herr Marcelo Antonio Brutti, wohnhaft in Seobinggo-ro, Yongsan-gu, Seoul, Republik Korea, Leiter der Global Business Division und Executive Vice President bei Hyundai Capital Services, Inc., Seoul, Republik Korea, wird als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre.

9.2

Wahlvorschlag Herr Woo Jong Joo

Herr Woo Jong Joo, wohnhaft in Magokjungang-ro, Gangseo-gu, Seoul, Republik Korea, Leiter der Global Business Sub-Division bei der Hyundai Capital Services, Inc., Seoul, Republik Korea, wird als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre.

9.3

Wahlvorschlag Herr André Lorse

Herr André Lorse, wohnhaft in Mönchengladbach, Deutschland, Bereichsleiter Risk Controlling bei der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach, Deutschland, wird als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre.

9.4

Wahlvorschlag Herr Dr. Axel Wieandt

Herr Dr. Axel Wieandt, wohnhaft in Königstein, Deutschland, selbstständiger Unternehmensberater, wird als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, längstens jedoch für sechs Jahre.

Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

Die vorstehenden Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Eine Erläuterung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats ist im zusammengefassten Lagebericht für die Allane SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 im Abschnitt B.10 - Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB unter Ziffer 1.5 abgedruckt, der über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung zugänglich ist.

Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der zur Wahl vorgeschlagenen Personen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind:

Herr Marcelo Antonio Brutti ist Leiter der Global Business Division und Executive Vice President bei Hyundai Capital Services, Inc., Seoul, Republik Korea, einer Konzerngesellschaft des Hyundai-Konzerns. Die Hyundai Capital Bank Europe GmbH, ebenfalls eine Konzerngesellschaft des Hyundai-Konzerns, ist mehrheitlich als Aktionär an der Gesellschaft beteiligt. Herr Brutti gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 8. September 2025 an.

Herr Woo Jong Joo, ist Leiter der Global Business Sub-Division bei der Hyundai Capital Services, Inc., Seoul, Republik Korea, einer Konzerngesellschaft des Hyundai-Konzerns. Die Hyundai Capital Bank Europe GmbH, ebenfalls eine Konzerngesellschaft des Hyundai-Konzerns, ist mehrheitlich als Aktionär an der Gesellschaft beteiligt. Herr Joo gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 21. Januar 2026 an.

Herr André Lorse ist Bereichsleiter Risk Controlling bei der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach, Deutschland. Die Santander Consumer Bank AG ist wesentlich an der Hyundai Capital Bank Europe GmbH beteiligt, die wiederum mehrheitlich als Aktionär an der Gesellschaft beteiligt ist. Herr Lorse gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 14. Oktober 2025 an.

Herr Dr. Axel Wieandt hat keine Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Herr Dr. Wieandt gehört dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit dem 2. April 2026 an.

Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Personen, die jeweils auch Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthalten, sind in nachstehendem Abschnitt II. enthalten.

II.

ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 9

Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Personen und deren Gremienmitgliedschaften im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:


Marcelo Antonio Brutti

Persönliche Angaben

Name : Marcelo Antonio Brutti

Geburtsjahr: 1975

Wohnort: Seobinggo-ro, Yongsan-gu, Seoul, Republik Korea


Aktueller Tätigkeitsschwerpunkt und beruflicher Werdegang

-

Seit 2025: Leiter der Global Business Division und Executive Vice President bei Hyundai Capital Services, Seoul, Republik Korea

-

2023 - 2025: President und CEO bei der Hyundai Capital America, Irvine, Kalifornien, USA

-

2019 - 2022: Chief Risk Officer der City National Bank , Beverly Hills, Kalifornien, USA

-

2016 - 2019: Chief Risk Officer der Hyundai Capital America, Irvine, Kalifornien, USA

-

2014 - 2016: Chief Risk Officer der Santander Bank, Boston, Massachusetts, USA

-

2011 - 2014: Senior Vice President Risk Management - Head of the Basel and Capital Management Program Office bei der TD Bank Gruppe

-

2008 - 2011: Senior Business Leader - Regional Head of Enterprise Risk Management for the Americas (North America and Latin America) bei der Visa Gruppe

-

2007 - 2008: Manager - Risk Strategy and Analytics bei der Deloitte & Touche Gruppe

-

1997 - 2006: Basel II Manager in verschiedenen Positionen bei der Wells Fargo Gruppe

Ausbildung

-

2011: Risikomanagement und Zertifizierung in der strategischen Entscheidungsfindung, Stanford Universität, Kalifornien, USA

-

2001 - 2003: Finanzwirtschaftliches Studium, Florida Atlantic Universität, Florida, USA, Abschluss: MBA

-

1993 - 1997: Studium der Betriebswirtschaftslehre, Washington College, Maryland, USA, Abschluss: Bachelor

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (nachstehend unter (i) aufgeführt) und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (nachstehend unter (ii) aufgeführt):

(i)

Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats

(ii)

Hyundai Capital Services, Mitglied des Boards

Hyundai Capital America, Mitglied des Boards

Hyundai Capital Canada Inc., Mitglied des Boards

Hyundai Capital Australia, Mitglied des Boards

Hyundai Capital France, Mitglied des Boards

Banco Hyundai Capital Brasil S.A., Mitglied des Boards


Woo Jong Joo

Persönliche Angaben

Name : Woo Jong Joo

Geburtsjahr: 1971

Wohnort: Magokjungang-ro, Gangseo-gu, Seoul, Republik Korea


Aktueller Tätigkeitsschwerpunkt und beruflicher Werdegang

-

Seit 2025: Leiter der Global Business Sub-Division bei der Hyundai Capital Services, Inc., Seoul, Republik Korea

-

2023 - 2025: CEO der Hyundai Capital UK Ltd., Reigate, UK

-

2022 - 2023: Co-CEO, CFO und General Manager bei der Hyundai Capital France, La Garenne Colobes, Frankreich

-

2020 - 2021: Leiter globale Corporate Governance bei der Hyundai Capital Services Inc., Seoul, Republik Korea

-

2019 - 2020: Teamleiter für Finanzplanung und -analyse bei der Hyundai Card Corporation, Inc., Seoul, Republik Korea

-

2015 - 2019: CFO der Hyundai Capital UK Ltd., Surrey, UK

-

2008 - 2015: Deputy General Manager im Finanzbereich bei der Hyundai Capital Services, Inc., Seoul, Republik Korea

-

2005 - 2008: Berater und Wirtschaftsprüfer bei KMPG, Seoul, Republik Korea

-

2003 - 2005: Berater bei der Unternehmensberatung Novus Consulting, Seoul, Republik Korea

Ausbildung

-

2010: Zertifikat als Prüfer für Informationssysteme (CISA)

-

2005: Zertifikat des koreanischen Instituts für Wirtschaftsprüfer (KICPA)

-

1992 - 2000: Studium der Betriebswirtschaftslehre, Yonsei Universität, Seoul, Republik Korea, Abschluss: Bachelor

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (nachstehend unter (i) aufgeführt) und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (nachstehend unter (ii) aufgeführt):

(i)

Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Mitglied des Aufsichtsrats

(ii)

Hyundai Capital France, Mitglied des Boards

Hyundai Capital UK, Mitglied des Boards


André Lorse

Persönliche Angaben

Name : André Lorse

Geburtsjahr: 1988

Wohnort: Mönchengladbach, Deutschland


Aktueller Tätigkeitsschwerpunkt und beruflicher Werdegang

-

Seit 2026: Bereichsleiter Risk Controlling bei der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach

-

2025 - 2026: Manager Non-Financial Risk bei der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach

-

2022 - 2024: Leiter Risk Controlling bei der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Frankfurt am Main

-

2020 - 2022: Manager im Bereich Kreditrisiken bei der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach

-

2016 - 2019: Teamleiter im Bereich Kreditrisiken bei der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach

-

2015 - 2016: Projektmanager IRBA & Model Risk bei der Santander Consumer Bank AG, Mönchengladbach

-

2013 - 2015: Berater im Bereich Risiken und Regulierung bei PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt am Main

-

2011 - 2013: Assistent der Geschäftsleitung im Bereich Private Clients bei der Stadtsparkasse Düsseldorf

-

2010 - 2011: Angestellter im Bereich Geschäftskunden und Capital Markets bei der Stadtsparkasse Düsseldorf

-

2008 - 2010: Ausbildung als Bankkaufmann bei der Stadtsparkasse Düsseldorf

Ausbildung

-

2010 - 2013: Finanzwissenschaftliches Studium an der Fachhochschule Düsseldorf, Abschluss: Bachelor

-

2008 - 2010: Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Stadtsparkasse Düsseldorf

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (nachstehend unter (i) aufgeführt) und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (nachstehend unter (ii) aufgeführt):

(i)

Keine

(ii)

Keine


Dr. Axel Wieandt

Persönliche Angaben

Name : Dr. Axel Wieandt

Geburtsjahr: 1966

Wohnort: Königstein, Deutschland


Aktueller Tätigkeitsschwerpunkt und beruflicher Werdegang

-

2022 - 2024: Vorsitzender des Prüfungsausschusses und Mitglied des Aufsichtsrats bei Linus Digital Finance AG, Berlin

-

2017 - 2022: Mitglied in den Aufsichtsgremien der Hannover Leasing Gruppe, Pullach i. Isartal, namentlich der Hannover Leasing Investment GmbH (Vorsitzender des Aufsichtsrats) und der Hannover Leasing GmbH & Co KG (Vorsitzender des Beirats)

-

Seit 2015: Selbständiger Unternehmensberater

-

2012 - 2015: CEO, CFO und Mitglied des Vorstands bei der Valovis Bank AG, Essen und Neu-Isenburg

-

2011 - 2012: Verschiedene leitende Positionen bei der Credit Suisse Securities (Europe) Limited, Frankfurt am Main als Managing Director in den Bereichen EMEA Investment Banking Department und der Financial Institutions Group

-

2010 - 2011: Managing Director im Corporate Center bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main

-

2008 - 2010: Verschiedene leitende Positionen bei der Hypo Real Estate-Gruppe, München, namentlich der Hypo Real Estate Holding AG, München (CEO, CFO, Mitglied des Vorstands) und der pbb Deutsche Pfandbriefbank AG, München (CEO, CFO, Mitglied des Vorstands) sowie der Depfa plc., Dublin, Irland (Chairman)

-

2000 - 2008: Verschiedene leitende Positionen bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, namentlich Divisional Board Member Corporate Center, Global Head of Staff Division Corporate Development (AfK) und Global Head of Group Division Corporate Investments (CI)

-

1999 - 2000: Managing Director Marketing, Sales, Business Development bei der Deutsche Asset Management International GmbH und der Deutsche Asset Management Europe GmbH, Frankfurt am Main

-

1998 - 1999: Managing Director und Deputy Global Head Corporate Strategy bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main

-

1997 - 1998: Senior Associate im Bereich M&A/Unternehmensfinanzierung für Finanzdienstleistungsunternehmen bei Morgan Stanley , London, UK

-

1993 - 1997: Associate, Senior Associate, Engagement Manager, Senior Engagement Manager für Finanzdienstleistungsunternehmen bei McKinsey & Company, Inc., Düsseldorf und Boston, USA

Ausbildung

-

1990 - 1993: Promotion an der WHU - Otto Beisheim School of Management, Koblenz und Vallendar, Abschluss: Dr. rer. pol.

-

1991 - 1992: Studium an der J. L. Kellogg Graduate School of Management, Evanston, Illinois/USA, Abschluss: Master in Management

-

1986 - 1990: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der WHU - Otto Beisheim School of Management, Koblenz und Vallendar, Abschluss: Diplom-Kaufmann

-

1985: Abitur am Kopernikus Gymnasium, Ratingen-Lintorf

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten (nachstehend unter (i) aufgeführt) und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (nachstehend unter (ii) aufgeführt):

(i)

Keine

(ii)

Keine

III.

WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG UND DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

1.

Unterlagen zur Tagesordnung

Vom Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung an werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht:

 

die Hauptversammlungseinladung;

der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über die Lage des Konzerns und der Allane SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der Allane SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2025;

der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025;

das angepasste System zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats;

eine änderungsmarkierte Fassung der Satzung der Gesellschaft zur Darstellung der vorgeschlagenen Satzungsänderungen.

Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung selbst über die oben genannte Internetadresse zugänglich sein.

2.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 20.611.593.

Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.

3.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands gemäß § 17 Nr. 4 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit § 118a AktG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist daher ausgeschlossen.

Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton live zu verfolgen (nachfolgend „Teilnahme“). Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Jede Aktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme.

Im Hinblick auf die Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung wird um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts und zu den weiteren Aktionärsrechten gebeten.

4.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Aktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und/oder zur Ausübung der Aktionärsrechte - einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts - nur berechtigt, wenn sie sich spätestens am Donnerstag,

18. Juni 2026, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich),

unter folgender für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle

Allane SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
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bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG erbracht haben, dass sie zu Geschäftsschluss des Mittwochs,

3. Juni 2026 (d.h. 24:00 Uhr)
(sog. „Nachweisstichtag“),

Aktionäre der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und die Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG auch über Intermediäre gemäß SRD II i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) an die Gesellschaft übermittelt werden. Für eine Anmeldung per SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Anmeldungen über Intermediäre gemäß § 67c AktG müssen der Gesellschaft ebenfalls bis zum Ablauf des 18. Juni 2026, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Änderungen von Anmeldungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über Intermediäre gemäß § 67c AktG sind danach noch möglich und müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis 24. Juni 2026, 18:00 Uhr (Eingang maßgeblich), zugegangen sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den im vorstehenden Abschnitt genannten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang der Aktionärsrechte bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang der Aktionärsrechte ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang der Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

5.

InvestorPortal

Für Zwecke der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung ein internetgestütztes und passwortgeschütztes Hauptversammlungssystem (InvestorPortal) zur Verfügung. Nach ordnungsgemäßer und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten angemeldete Aktionäre eine Anmeldebestätigung, auf der die Zugangsdaten zum InvestorPortal abgedruckt sind. Unter Nutzung dieser Zugangsdaten können sich die Aktionäre im InvestorPortal einloggen und nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung ausüben.

Sämtliche Funktionen des InvestorPortals können nur unter Verwendung der auf der Anmeldebestätigung aufgedruckten Zugangsdaten genutzt werden.

Wir empfehlen unseren Aktionären, sich frühzeitig mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen, um einen ordnungsgemäßen und fristgerechten Nachweis des Anteilsbesitzes sicherzustellen und frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung Sorge zur tragen, um den rechtzeitigen Erhalt der Anmeldebestätigung zu erleichtern.

Das InvestorPortal wird voraussichtlich ab dem 4. Juni 2026 freigeschaltet.

6.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Donnerstag, den 25. Juni 2026 ab 11:00 Uhr für diejenigen Aktionäre, die sich ordnungsgemäß und fristgerecht angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und deren Bevollmächtigte unter Nutzung der übermittelten Zugangsdaten live in Bild und Ton im InvestorPortal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung übertragen.

7.

Stimmrechtsausübung durch elektronische Briefwahl

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl im Vorfeld der Hauptversammlung sowie während der Hauptversammlung ausüben. Auch in diesem Fall ist zur Ausübung des Stimmrechts eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer und fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt III.4) erforderlich.

Briefwahlstimmen (sowie ggf. deren Änderungen oder Widerruf) können ausschließlich elektronisch über das InvestorPortal der Gesellschaft, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung, abgegeben werden. Die Stimmabgabe über das InvestorPortal ist ab dessen Freischaltung bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung am 25. Juni 2026 möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post.

8.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung Dritter

Aktionäre können ihr Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine sonstige Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs sowie einen ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Nachweis des Anteilsbesitzes wie unter vorstehendem Abschnitt III.4 beschrieben, Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein sonstiger von § 135 AktG erfasster Intermediär noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären oder anderen diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sind Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Die Erteilung einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie deren Widerruf können ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung unter Verwendung der Daten der Anmeldebestätigung elektronisch über das InvestorPortal erfolgen. Soll der Bevollmächtigte das Stimmrecht des Aktionärs ausüben, ist insoweit auf eine rechtzeitige Vollmachtserteilung vor der betreffenden Abstimmung zu achten. Die Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediär oder an eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution sowie deren Widerruf erfolgt nach Maßgabe der diesbezüglichen Vorgaben dieser Institutionen bzw. Personen.

Die Vollmachtserteilung sowie der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können bis zum Tag der virtuellen Hauptversammlung auch durch Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Aktionäre werden gebeten, hierzu das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft hierfür bereithält. Die Verwendung des Formulars ist nicht zwingend. Entsprechende Übermittlungen in Textform können aus organisatorischen Gründen bis zum 24. Juni 2026, 18:00 Uhr (Eingang maßgeblich), an die folgende Adresse erfolgen:

anmeldestelle@computershare.de

Nach dem vorgenannten Zeitpunkt sowie am Tag der virtuellen Hauptversammlung können die Vollmachtserteilung sowie der Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung nur noch über das InvestorPortal erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass auch bevollmächtigte Dritte nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können und diese Personen zur Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte die Zugangsdaten zum InvestorPortal benötigen. Bevollmächtigte können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung einer (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

9.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Zur Stimmrechtsausübung im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung bietet die Gesellschaft den Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner die Möglichkeit an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Auch im Fall der Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind eine ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung und ein ordnungsgemäßer und fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt III.4) erforderlich.

Den Stimmrechtsvertretern müssen zum Zwecke der Ausübung der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu jedem zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung gemäß den ihnen erteilten Weisungen auszuüben. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den Punkten der Tagesordnung beschränkt. Wird zu einem Tagesordnungspunkt keine Weisung erteilt, nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht an der betreffenden Abstimmung teil bzw. enthalten sich der Stimme. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder widersprüchlich ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Ausübung bestimmter Teilnahmerechte (wie beispielsweise das Stellen von Fragen oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen sowie die Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die Stimmrechtsvertreter ist nicht möglich.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können ebenfalls über das InvestorPortal der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann ab der Freischaltung des InvestorPortals bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmung festgelegten Zeitpunkt über das InvestorPortal der Gesellschaft erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt können auch bereits erteilte Vollmachten und Weisungen jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen an diese können ferner per E-Mail, aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum 24. Juni 2026, 18:00 Uhr (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über die folgende Adresse erfolgen:

anmeldestelle@computershare.de

Zur Vollmachts- und Weisungserteilung per E-Mail an die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre bei ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung mit der Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung erhalten. Die Verwendung des Formulars ist nicht zwingend.

10.

Ergänzende Regelungen zur Stimmrechtsausübung

Wenn der Gesellschaft für ein und denselben Aktienbestand über das InvestorPortal und per E-Mail voneinander abweichende, formal ordnungsgemäße Erklärungen zur Stimmrechtsausübung zugehen, werden ausschließlich die über das InvestorPortal zugegangenen Erklärungen berücksichtigt. Bei voneinander abweichenden, formal ordnungsgemäßen Erklärungen, die über das gleiche Medium (InvestorPortal bzw. E-Mail) zugehen, wird jeweils die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung berücksichtigt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zuvor an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt erteilte Weisung zur Ausübung des Stimmrechts bzw. eine zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt per Briefwahl abgegebene Stimme, soweit sie nicht geändert oder widerrufen wird, auch als entsprechende Weisung bzw. entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der zugehörigen Einzelabstimmung.

11.

Weitere Informationen zur Abstimmung

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 und 6 bis 9 (jeweils einschließlich) haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 hat empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 des Anhangs der DurchführungsVO (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Enthaltung zu stimmen.

Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl wird dem Abgebenden der Zugang der elektronisch abgegebenen Stimme entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von der Gesellschaft elektronisch bestätigt.

Die Abstimmenden können von der Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie ihre Stimme gezählt wurde. Diese Bestätigung kann nach der Hauptversammlung über das InvestorPortal unter Nutzung der auf der Anmeldebestätigung abgedruckten persönlichen Zugangsdaten angefordert werden.

12.

Weitere Rechte der Aktionäre

12.1

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG

Die Ergänzung der Tagesordnung um einen oder mehrere Punkte kann von einem oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern deren Anteil fünf Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreicht. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

Ergänzungsverlangen müssen dem Vorstand der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich (§ 126 BGB) zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Montag,

25. Mai 2026, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich).

Später zugegangene Ergänzungsverlangen können nicht berücksichtigt werden.

Wir bitten, entsprechende Verlangen an folgende Adresse zu richten:

Allane SE
- Vorstand -
Parkring 33
85748 Garching

Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung veröffentlicht und den Aktionären nach § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

12.2

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127, 130a Abs. 5 Satz 3, 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG in Verbindung mit Art. 53 SE-VO

Aktionäre können im Vorfeld der Hauptversammlung Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Prüfern übermitteln. Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und der etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch,

10. Juni 2026, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich),

unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Allane SE
- Vorstand -
Parkring 33
85748 Garching

E-Mail: hv@allane.com

zugehen und die übrigen Voraussetzungen des § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den § 126 bzw. § 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen.

Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten nach § 126 Abs. 4 AktG als in der virtuellen Hauptversammlung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist oder nicht ordnungsgemäß seinen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat, muss der Gegenantrag oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt.

12.3

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen nach § 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht, bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis zum Freitag,

19. Juni 2026, 24:00 Uhr (Eingang maßgeblich),

Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.

Die Einreichung hat in Textform in deutscher Sprache zu erfolgen. Stellungnahmen dürfen maximal 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen und sind ausschließlich elektronisch als Datei im PDF-Format zu übersenden, und zwar per E-Mail an folgende Adresse: hv@allane.com. Eine anderweitige Form der Übermittlung ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft wird die Stellungnahmen bis spätestens vier Tage vor der Versammlung, also bis zum Samstag, 20. Juni 2026, 24:00 Uhr, unter Nennung des Namens des einreichenden Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung zugänglich machen.

Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn sie mehr als 10.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen, einen beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhalt haben oder der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr. 6 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge, Fragen und Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Rahmen der in Textform eingereichten Stellungnahmen werden in der Hauptversammlung nicht berücksichtigt; das Stellen von Anträgen und das Unterbreiten von Wahlvorschlägen (dazu Abschnitt III.12.2), die Ausübung des Auskunftsrechts (dazu Abschnitt III.12.5) sowie die Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung (dazu Abschnitt III.12.6) sind ausschließlich auf den in dieser Einladung jeweils gesondert beschriebenen Wegen möglich.

12.4

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und 6 AktG

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Ab 10:30 Uhr, d.h. 30 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung, können Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im InvestorPortal Redebeiträge anmelden. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG und sämtliche Auskunftsverlangen nach § 131 AktG können Bestandteil des Redebeitrages sein.

Gemäß § 19 Nr. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage-, Nachfrage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken und Näheres dazu bestimmen. Der Versammlungsleiter ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Ablaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsablauf, für einzelne Tagesordnungspunkte sowie für einzelne Frage-, Nachfrage- und Redebeiträge festzusetzen.

Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen werden kann. Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär bzw. Bevollmächtigtem und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist.

12.5

Auskunftsrecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Abs. 1 AktG

Aktionären ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die Auskunftspflicht auch die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter festlegen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung des Rederechts (dazu Abschnitt III.12.4), wahrgenommen werden kann.

§ 131 Abs. 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass dann, wenn einem Aktionär wegen seiner Eigenschaft als Aktionär eine Auskunft außerhalb der Hauptversammlung gegeben worden ist, diese Auskunft jedem anderen Aktionär bzw. dessen Bevollmächtigtem auf dessen Verlangen in der Hauptversammlung zu geben ist, auch wenn sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich ist. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung wird gewährleistet, dass Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, ihr Verlangen nach § 131 Abs. 4 Satz 1 AktG im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal während der Hauptversammlung übermitteln können.

Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionären in der Hauptversammlung ein Nachfragerecht gemäß § 131 Abs. 1d AktG zu.

12.6

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Elektronisch zur Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege elektronischer Kommunikation Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind zu Protokoll des amtierenden Notars ausschließlich über das InvestorPortal zu übermitteln, das Aktionäre im Internet unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung erreichen. Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter möglich.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erklären keine Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung.

13.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sowie die Einberufung der Hauptversammlung und die weiteren Informationen nach § 124a AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung zugänglich gemacht.

Dort werden sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen auch während der virtuellen Hauptversammlung selbst zugänglich sein.

Ferner werden unter dieser Internetadresse nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Weitere Informationen zur elektronischen Briefwahl sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie zur Vollmachtserteilung an sonstige Bevollmächtigte ergeben sich aus der Anmeldebestätigung und den ihr beigefügten Hinweisen, die teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen übersandt werden, und sind ferner auch über das passwortgeschützte InvestorPortal über die folgende Internetseite der Gesellschaft verfügbar:

https://ir.allane-mobility-group.com/investor_relations/hauptversammlung
14.

Zeitangaben

Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind sämtliche Zeitangaben in dieser Hauptversammlungseinladung Zeitangaben in der für Deutschland geltenden mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ). Die koordinierte Weltzeit (UTC) entspricht der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) minus zwei Stunden.

Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.


Garching, im Mai 2026

Allane SE

Der Vorstand


Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung

Die Allane SE verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt. Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO”) ist die

 

Allane SE
Parkring 33
85748 Garching

Die Allane SE wird durch den Vorstand vertreten.

Den Datenschutzbeauftragten der Allane SE erreichen Sie per Post unter der vorstehend genannten Adresse oder per E-Mail unter:

datenschutz@allane.com

Verarbeitet werden als personenbezogene Daten des jeweiligen Aktionärs insbesondere Name und Vorname, Wohnort bzw. Sitz, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Briefwahlstimmen, Weisungen an Stimmrechtsvertreter, Besitzart der Aktien, Nummer der Anmeldebestätigung und vom jeweiligen Aktionär gestellte Fragen sowie gegebenenfalls Name , Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters. Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt auch die depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die Allane SE bzw. an von der Allane SE beauftragte externe Dienstleister.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der Allane SE im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DSGVO. Soweit die Gesellschaft im Rahmen der Fragenbeantwortung Namen und ggf. Wohnort bzw. Sitz des fragenden Aktionärs und/oder seines Bevollmächtigten nennt, ist Rechtsgrundlage hierfür Art. 6 Abs. 1 lit. (f) DSGVO.

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange es zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der Allane SE erforderlich ist, und anschließend gelöscht. Für die im Zusammenhang mit Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, es sei denn, die längere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Hauptversammlung oder aus anderen Gründen erforderlich.

Zum Zwecke der Ausrichtung und Abwicklung der Hauptversammlung beauftragt die Allane SE externe Dienstleister (insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung und deren Durchführung). Diese Dienstleister erhalten von der Allane SE nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Allane SE. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Dritten, insbesondere den Aktionären und Aktionärsvertretern, im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG), im Rahmen der Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären (§§ 126, 127 AktG) und im Zusammenhang mit der Beantwortung von Aktionärsfragen.

In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der Allane SE bei Bestehen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO, Löschung gemäß Art. 17 DSGVO sowie Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO verlangen; ferner besteht unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO und ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 21 DSGVO. Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Allane SE unentgeltlich über die in diesem Abschnitt genannten Kontaktdaten geltend machen.

Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 



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