Instone Real Estate Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Instone Real Estate Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Instone Real Estate Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2026 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

24.04.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Einberufung zur Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre1, wir laden Sie hiermit zu der am 03. Juni 2026 um 10:00 Uhr MESZ
(Einlass ab 09:00 Uhr MESZ) im ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE ein. Die Hauptversammlung wird in physischer Präsenz abgehalten.


1= Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

Instone Real Estate Group SE, Essen

Wertpapier-Kennnummer: A2NBX8

ISIN: DE000A2NBX80


Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212

A. Inhalt der Mitteilung
A1 Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche Hauptversammlung der Instone Real Estate Group SE am 03. Juni 2026
Formale Angabe gem. DVO: [99c3d9eba305f111b552ec75f1f2e92d]
A2 Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung
Formale Angabe gem. DVO: NEWM
B. Angaben zum Emittenten
B1 ISIN DE000A2NBX80
B2 Name des Emittenten Instone Real Estate Group SE
C. Angaben zur Hauptversammlung
C1 Datum der Hauptversammlung 03. Juni 2026
Formale Angabe gem. DVO: 20260603
C2 Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr MESZ
Formale Angabe gem. DVO: 08:00 Uhr UTC
C3 Art der Hauptversammlung Ordentliche Hauptversammlung
Formale Angabe gem. DVO: GMET
C4 Ort der Hauptversammlung ATLANTIC Congress Hotel Essen, Messeplatz 3, 45131 Essen
C5 Aufzeichnungsdatum (Record Date) 12. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ
Formale Angabe gem. DVO: 20260512, 22:00 Uhr UTC
C6 Uniform Resource Locator (URL) https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting
D. Teilnahme an der Hauptversammlung
D2 Frist für die Teilnahme 27. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ
Formale Angabe gem. DVO: 20260527, 22:00 Uhr UTC
I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts der Instone Real Estate Group SE und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 9. März 2026 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 AktG bedarf es daher für die vorzulegenden Unterlagen nicht.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von EUR 41.314.219,52 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,43 je dividendenberechtigter Stückaktie = EUR 18.628.707,25

und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 22.685.512,27

Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf den am im Zeitpunkt der Billigung des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands durch den Aufsichtsrat am 22. April 2026 bestehenden 43.322.575 dividendenberechtigten Stückaktien. Die Gesellschaft hält derzeit insgesamt 3.665.761 eigene Aktien, die keine Rechte vermitteln und auch nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,43 je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag würde sich entsprechend ändern.

Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende soll dementsprechend am 8. Juni 2026 ausgezahlt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stimmabgaben per Briefwahl bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu diesem Tagesordnungspunkt 2 ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien behalten.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, Deutschland, für das am 31. Dezember 2026 endende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser soll auch - sofern eine solche erfolgt - die prüferische Durchsicht der bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu erstellenden unterjährigen Finanzberichte vornehmen.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) 537/2014 auferlegt wurde.

6.

Billigung des Vergütungsberichts

Gemäß § 120a Abs. 4 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat die Hauptversammlung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr Beschluss zu fassen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellt und durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft formal geprüft. Er ist im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2025 enthalten, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 3. Juni 2026. Es ist daher eine Neuwahl erforderlich.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Abs. 2 und 3 und Artikel 9 Abs. 1 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung) in Verbindung mit § 17 des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) sowie § 12 Abs. 1 der Satzung gegenwärtig aus fünf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt, basierend auf entsprechender Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, folgende Personen jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2029 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

7.1

Herrn Stefan Brendgen, selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft in Mönchengladbach,

7.2

Herrn Stefan Mohr, Partner und Head of Corporate Investments bei Activum SG Capital, wohnhaft in Frankfurt a.M.,

7.3

Herrn David S. Beardsell, Managing Director und Head of Asset Management bei Activum SG Capital, wohnhaft in Eindhoven, Niederlande,

7.4

Frau Iris Schöberl, Geschäftsführerin bei Columbia Threadneedle Investments und Head of Institutional Clients, wohnhaft in Gräfelfing,

7.5

Herrn Marc Oliver Heß, freiberuflicher Unternehmensberater und Senior Advisor bei McKinsey&Company, wohnhaft in Lindau.

Die Wahlvorschläge wurden auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben, erfüllen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung, das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept festgelegten und unter https://ir.de.instone.de/websites/instonereal/German/5650/vorstand-_-aufsichtsrat.html abrufbaren Ziele und beruhen jeweils auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses. Über Sachverstand im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügt Marc Oliver Heß, über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung Stefan Brendgen, Marc Oliver Heß, Stefan Mohr und David S. Beardsell. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf die für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen und ihre Prüfung. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend aufgeführten (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Stefan Brendgen
(a) HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG (Aufsichtsratsvorsitzender)
(b) Adler Group S.A. (Verwaltungsratsvorsitzender)

Stefan Mohr
(a) Keine
(b) Keine

David S. Beardsell
(a) Keine
(b) Keine

Iris Schöberl
(a) Keine
(b) Keine

Marc Oliver Heß
(a) Keine
(b) Keine

Die Kandidaten Stefan Mohr und David S. Beardsell sind Partner und Head of Corporate Investments bzw. Managing Director und Head of Asset Management bei Activum SG Capital. Es bestehen damit geschäftliche Beziehungen zwischen ihnen und einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus zwischen den Kandidaten und der Gesellschaft sowie sonstigen Unternehmen des Instone-Konzerns, den Organen der Gesellschaft (mit Ausnahme der bei den Herren Brendgen, Mohr und Beardsell bereits bislang bestehenden Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft) und direkt oder indirekt mit mehr als 10 % an der Gesellschaft beteiligten Aktionären keine persönlichen und geschäftlichen Beziehungen i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sämtliche Kandidaten sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig i.S.d. Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Es ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung C.15 des Deutschen Corporate Governance Kodex beabsichtigt, die Wahlen als Einzelwahl durchzuführen.

Für den Fall seiner Wahl beabsichtigt Herr Brendgen, für den Aufsichtsratsvorsitz der Gesellschaft zu kandidieren.

Lebensläufe der Kandidaten einschließlich einer Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat sind unter Ziffer II. dieser Einberufung als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 7 abgedruckt und außerdem unter der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich.

8.

Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands, die Änderung des bedingten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung

Um der Gesellschaft auch zukünftig vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen, soll die ursprünglich bis zum 8. Juni 2026 laufende Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen um weitere fünf Jahre verlängert und das in § 7 der Satzung enthaltene bedingte Kapital entsprechend angepasst werden. Die neu vorgeschlagene Ermächtigung ist mit der bisher bestehenden mit Ausnahme der Laufzeit weitgehend inhaltsgleich. Von der bisherigen, im Jahr 2021 erteilten Ermächtigung hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

(1)

Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen

Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Juni 2021 unter Ziffer (2) zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen wird mit Wirkung ab Eintragung des von der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nachstehend unter Ziffer (3) (a) zu beschließenden bedingten Kapitals in das Handelsregister aufgehoben.

(2)

Neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen

a)

Laufzeit der Ermächtigung, Nennbetrag

aa)

Der Vorstand wird mit Wirkung ab Eintragung des von der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nachstehend unter Ziffer (3) (a) zu beschließenden bedingten Kapitals in das Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Juni 2031 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 125.000.000 (in Worten: Einhundertfünfundzwanzigmillionen Euro) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung (im Folgenden gemeinsam „Schuldverschreibungen“) zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiundreißig) neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Gesamtbetrag am Grundkapital von bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiundreißig Euro) nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (im Folgenden jeweils „Bedingungen“) zu gewähren.

bb)

Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung begeben werden.

cc)

Die Schuldverschreibungen können auch durch von der Gesellschaft abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren und weitere für eine erfolgreiche Ausgabe erforderliche Erklärungen abzugeben sowie Handlungen vorzunehmen.

dd)

Die Emissionen der Schuldverschreibungen können in jeweils unter sich gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.

b)

Bezugsrecht und Bezugsrechtsausschluss

Den Aktionären steht ein gesetzliches Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Diese können auch von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder nach § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen (Finanzinstitut) oder einem Konsortium solcher Kredit- bzw. Finanzinstitute mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären mittelbar im Sinne von § 186 Abs. 5 AktG zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen auszuschließen,

aa)

um Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen auszunehmen;

bb)

um Schuldverschreibungen gegen Barzahlung zu begeben, soweit diese zu einem Ausgabepreis erfolgt, der den nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert der Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.

Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt jedoch nur insoweit, als auf die zur Bedienung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Wandlungspflicht ausgegebenen bzw. auszugebenden Aktien nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt. Maßgebend für die Grenze von 10% ist die Grundkapitalziffer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - sollte die Grundkapitalziffer dann niedriger sein - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diesen Betrag ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zu ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder veräußert worden sind;

cc)

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von der Gesellschaft oder von ihr abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Rechte bzw. Erfüllung der Pflichten zustehen würde.

Die Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf nach dieser Ermächtigung nur erfolgen, wenn die Summe der neuen Aktien, die aufgrund solcher Schuldverschreibungen auszugeben sind, nicht mehr als 10% des bei Wirksamwerden dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beträgt. Auf diese Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die unter Ausschluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG oder unter Ausschluss des Bezugsrechts aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlage ausgegeben werden.

c)

Wandlungsrechte

Bei Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Schuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Bedingungen in neue Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft. Das Umtauschverhältnis kann sich auch aus der Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages einer Schuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft ergeben. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Schließlich kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Schuldverschreibung auszugebenden Aktien der Gesellschaft darf den Nennbetrag der Schuldverschreibung bzw. einen unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrag der Schuldverschreibung nicht übersteigen.

Die Bedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern des Wandlungsrechts im Falle der Wandlung statt Aktien der Gesellschaft deren Gegenwert in Geld zu zahlen, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Erklärung der Wandlung entspricht.

Die Bedingungen können ferner das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Inhabern des Wandlungsrechts im Falle der Wandlung eigene Aktien der Gesellschaft oder neue Aktien aus einem genehmigten Kapital zu gewähren. Die Bedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt vorsehen.

Die Bedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, den Gläubigern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung eines fälligen Geldbetrags neue Aktien oder eigene Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Die Aktien werden jeweils mit einem Wert angerechnet, der nach näherer Maßgabe der Bedingungen dem arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten zehn Börsenhandelstage vor Fälligkeit des Geldbetrages entspricht.

d)

Optionsrechte

Bei Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilanleihe ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Bedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen. Die Bedingungen können vorsehen, dass den Optionsberechtigten eigene Aktien der Gesellschaft oder neue Aktien aus einem genehmigten Kapital gewährt werden. Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Optionsanleihe zu beziehenden Aktien der Gesellschaft darf den Ausübungspreis der Optionsanleihe nicht übersteigen.

e)

Options- oder Wandlungspreis

Der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie hat mindestens 80% des arithmetischen Mittelwerts der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft in der XETRA-Schlussauktion an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) zu betragen, und zwar,

aa)

wenn das Bezugsrecht ausgeschlossen wird oder sonst ein Bezugsrechtshandel nicht stattfindet, während der zehn Börsenhandelstage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Schuldverschreibungen oder, sonst,

bb)

während der Börsenhandelstage, an denen Bezugsrechte auf Schuldverschreibungen an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der letzten beiden Börsenhandelstage des Bezugsrechtshandels.

Der Options- und Wandlungspreis wird unbeschadet des § 9 Absatz 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen durch Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld bei Ausübung des Wandlungsrechts oder durch Herabsetzung der Zuzahlung dann ermäßigt, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist unter Einräumung eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder weitere Schuldverschreibungen begibt bzw. Options- oder Wandlungsrechte gewährt oder garantiert und den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte hierbei kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts zustehen würde.

Statt einer Zahlung in bar bzw. Herabsetzung der Zuzahlung kann auch, soweit möglich, das Umtauschverhältnis durch Division mit dem ermäßigten Wandlungspreis angepasst werden. Die Bedingungen können auch für andere Maßnahmen der Gesellschaft, die zu einer Verwässerung des Wertes der Options- bzw. Wandlungsrechte führen können, sowie für den Fall der Kapitalherabsetzung, eines Aktiensplitts oder einer Sonderdividende eine wertwahrende Anpassung des Options- bzw. Wandlungspreises vorsehen.

f)

Festsetzungen der Ausgabemodalitäten

Der Vorstand wird ermächtigt, unter Beachtung der vorstehenden Vorgaben die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen und deren Bedingungen festzusetzen bzw. im Einvernehmen mit den Organen des die Schuldverschreibungen begebenden Konzernunternehmen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Bezugs- bzw. Umtauschverhältnis, Begründung einer Wandlungspflicht, Festlegung einer baren Zuzahlung, Ausgleich oder Zusammenlegung von Spitzen, Barzahlung statt Lieferung von Aktien, Options- bzw. Wandlungspreis und den Options- bzw. Wandlungszeitraum.

(3)

Bedingtes Kapital

a)

Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2026

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig Euro) durch Ausgabe von bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig) neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026).

Das Bedingte Kapital 2026 dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 (2) von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Options- und Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus genehmigtem Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der genannten Ermächtigung jeweils festzulegen-den Options- bzw. Wandlungspreis.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

b)

Satzungsänderung

§ 7 der Satzung wird wie folgt geändert:

„§ 7
Bedingtes Kapital 2026
7.1

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.698.833,00 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig Euro) durch Ausgabe von bis zu 4.698.833 (in Worten: Viermillionensechshundertachtundneunzigtausendachthundertunddreiunddreißig) neuen, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit Gewinnanteilberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2026).

7.2

Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 3. Juni 2026 unter Tagesordnungspunkt 8 (2) von der Gesellschaft, von ihr abhängigen oder von im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen ausgegeben werden. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- oder Wandlungsrechten aus den vorgenannten Options- und Wandelschuldverschreibungen Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen er-füllt werden und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus dem genehmigten Kapital zur Bedienung eingesetzt werden. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien entspricht dabei dem nach Maßgabe der genannten Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

7.3

Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.“

Der vom Vorstand gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. Abs. 4 Satz 2 AktG zu erstattende schriftliche Bericht über die Gründe, aus denen er ermächtigt sein soll, das Bezugsrecht bei der Begebung von Schuldverschreibungen teilweise oder vollständig auszuschließen, ist von der Einberufung an unter der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich.

II.

Ergänzende Informationen zu den Tagesordnungspunkten

Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 - Lebensläufe der Aufsichtsratskandidaten
 

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Stefan Brendgen
Wohnort: Mönchengladbach, Deutschland
Geburtsjahr: 1964
Nationalität: Deutsch

Herr Brendgen wird als unabhängig im Sinne
der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt

Hauptberufliche Tätigkeit

-

Selbständiger Unternehmensberater

Beruflicher Werdegang

2018 bis 2022 Vorsitzender des Aufsichtsrats der aam2core Holding AG
2015 bis 2017 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Triuva Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
2014 bis 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der IVG Immobilien AG
2009 bis 2014 Chief Executive Officer (CEO) bei der Allianz Real Estate Germany GmbH, Mitglied der globalen Investment- und Executive Committees
2009 Chief Investment Officer (CIO) bei der Allianz Real Estate Germany GmbH
2003 bis 2008 Leiter des Deutschlandgeschäfts bei Tishman Speyer Properties Deutschland GmbH
1999 bis 2003 Senior Director bei Tishman Speyer Properties Deutschland GmbH, einer Tochtergesellschaft des global tätigen Bauträgers und
Fondsmanagers Tishman Speyer
1998 bis 1999 Mitgründer der Beratungsfirma Brendgen & Kulzer GmbH,
Konzentration auf die Bereiche Immobilieninvestment und Asset Management
1994 bis 1998 Geschäftsführer der DTZ Immobilienberatung GmbH
1990 bis 1994 Berater bei Jones Lang Wootton Internationale Immobilien Consultants GmbH (heute: Jones Lang LaSalle)

Ausbildung

1990 Abschluss Diplom-Kaufmann, Universität zu Köln
1986 bis 1990 Studium der Betriebswirtschaftslehre an den Universitäten Bayreuth und Köln

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Vorsitzender des Aufsichtsrats HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG

-

Vorsitzender des Verwaltungsrats der Adler Group S.A.

Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:

-

Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen,

-

Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft,

-

Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen,

-

Rechnungslegung,

-

Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung sowie

-

Nachhaltigkeit.

Stefan Brendgen verfügt über eine dreißigjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche. Hierzu zählen Leitungs- und Aufsichtspositionen in führenden Immobilienunternehmen, darunter auch solche mit Börsennotierung. Seine Tätigkeiten unter anderem als CEO und CIO der Allianz Real Estate Germany GmbH sowie als Leiter des Deutschlandgeschäfts von Tishman Speyer unterstreichen seine Expertise in Investment, Asset Management und strategischer Unternehmensführung im Immobiliensektor.

Darüber hinaus verfügt er aufgrund seiner Beratungstätigkeit und der aktuell und in der Vergangenheit von ihm ausgeübten Aufsichtsratsmandate über umfassende Erfahrung in der Überwachung und Beratung auch börsennotierter Immobilienunternehmen.

Ferner verfügt er basierend auf seiner früheren Tätigkeit als CEO bei der Allianz Real Estate Germany GmbH über Spezialkenntnisse im Bereich Nachhaltigkeit, die er in seinen weiteren beruflichen Stationen als Berater und Mitglied von Aufsichtsräten großer Immobiliengesellschaften hat einbringen und kontinuierlich weiter ausbauen können.
 

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Stefan Mohr
Wohnort: Frankfurt a.M., Deutschland
Geburtsjahr: 1967
Nationalität: Deutsch

Herr Mohr wird als unabhängig im Sinne
der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt

Hauptberufliche Tätigkeit

-

Partner und Head of Corporate Investments, Activum SG Capital

Beruflicher Werdegang

Seit Januar 2012 Partner und Head of Corporate Investments, Activum SG Capital
2010 bis 2012 Leiter M&A und Beteiligungen, HSH Nordbank AG
2005 bis 2010 Leiter M&A Financial Institutions , Sal. Oppenheim & Cie KGaA
1998 bis 2005 Corporate Finance - M&A Vice President and Project Leader,
Bankhaus Metzler
1996 bis 1998 Consultant Corporate Finance, PricewaterhouseCoopers

Ausbildung

1993 bis 1994 Studium im Bereich Finance an der University of Wisconsin, Abschluss als Master of Science in Business mit Major in Finance, Investment und Banking
1990 bis 1995 Volkswirtschaftsstudium an der Universität zu Freiburg, Abschluss als Diplom-Volkswirt

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Keine

Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:

-

Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen,

-

Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft,

-

Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen,

-

Rechnungslegung sowie

-

Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung.

Stefan Mohr verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung als M&A-Berater und Investment Manager für führende europäische Finanzinstitute, Private Equity-Häuser und Immobilieninvestoren. Als Partner und Head of Corporate Investments von Activum SG Capital ist er aktuell europaweit verantwortlich für das Sourcing neuer M&A-Transaktionen, die Durchführung von Akquisitionsprozessen, die Strukturierung von komplexen Finanzierungslösungen sowie den Aufbau und die Entwicklung von großen Immobilienplattformen.

Seine Funktion umfasst auch die Anschlussbetreuung der getätigten Investments sowie die Steuerung ihrer Wertentwicklung. In seinen Verantwortungsbereich fallen derzeit Portfoliounternehmen mit einem Volumen von mehr als EUR 900 Mio. Herr Mohr war Teil des Teams von Activum SG Capital, welches die Instone Real Estate Group SE Anfang 2018 erfolgreich an die Frankfurter Wertpapierbörse gebracht hat. Vor diesem Hintergrund war er im Jahr 2018 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und ist daher mit dem Unternehmen bereits sehr gut vertraut.
 

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David S. Beardsell
Wohnort: Eindhoven, Niederlande
Geburtsjahr: 1975
Nationalität: USA / Niederlande

Herr Beardsell wird als unabhängig im Sinne
der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt

Hauptberufliche Tätigkeit

-

Managing Director and Head of Asset Management, Activum SG Capital

Beruflicher Werdegang

Seit März 2012 COO / Head of Asset Management, Activum SG Capital
2007 bis 2011 Director of Asset Management, Lehman Brothers Real Estate Partners / REPE Capital Partners, London
2002 bis 2007 Associate, Merrill Lynch Global Principal RE Investments, London
2000 bis 2001 Consultant, Accenture Capital Markets / Financial Services, New York
1998 bis 2000 Analyst, Merrill Lynch, New York

Ausbildung

1993 bis 1998 Studium im Bereich Finance an der Wake Forest University (North Carolina), Abschluss als Bachelor of Science in Analytical Finance mit Double Major in German
1995 bis 1996 Freie Universität Berlin, full year grant / scholarship

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Keine

Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:

-

Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen,

-

Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft,

-

Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen,

-

Rechnungslegung sowie

-

Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung.

David S. Beardsell verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Immobiliensektor und leitet derzeit alle strategischen Asset- und Portfolio-Management-Aktivitäten der Activum SG Capital in Europa. Er hat in einem breiten Spektrum von Anlageklassen gearbeitet, darunter Büroflächen, Einzelhandel, Hotels, Wohnanlagen und Unternehmen. Er verfügt über eine breite Wissensbasis und tiefgreifende Erfahrung im Management komplexer Vermögenswerte und Unternehmen. Er ist außerdem Mitglied der Geschäftsführung mehrerer Portfoliounternehmen von Activum SG Capital in den Niederlanden. Darüber hinaus bekleidet er mehrere Direktorenposten in diversen Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles - SPVs) der Activum SG Capital in Großbritannien.
 

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Iris Schöberl
Wohnort: Gräfelfing, Deutschland
Geburtsjahr: 1965
Nationalität: Deutsch

Frau Schöberl wird als unabhängig im Sinne
der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt

Hauptberufliche Tätigkeit

-

Geschäftsführerin bei Columbia Threadneedle Investments und Head of Institutional Clients am Standort München und

-

Mitglied des europäischen Executive Committee der Muttergesellschaft Columbia Threadneedle Real Estate Partners LLP mit Hauptsitz in London

Beruflicher Werdegang

2015 bis 2021 Managing Director & Head of Institutional Clients, BMO Real Estate Partners Deutschland
2008 bis 2015 Managing Director, F&C REIT Asset Management Deutschland
2000 bis 2008 Managing Director, REIT Asset Management Deutschland
1992 bis 1999 Steigende Verantwortungsbereiche bis zur Direktorin der Bayerischen Hypotheken- & Wechselbank AG / HypoVereinsbank

Ausbildung

1992 Bankfachwirtin
1989 Bankkauffrau

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Keine

Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:

-

Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen,

-

Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft,

-

Recht und Compliance,

-

Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung sowie

-

Nachhaltigkeit.

Iris Schöberl verfügt über mehr als vier Jahrzehnte Erfahrung in der Immobilien- und Finanzwirtschaft und zählt zu den profiliertesten Führungspersönlichkeiten der Branche. Als Geschäftsführerin von Columbia Threadneedle Investments in Deutschland sowie Mitglied des europäischen Executive Committee verantwortet sie ein Immobilienportfolio von über 3,9 Mrd. Euro und führt ein großes internationales Team . Zuvor leitete sie erfolgreich verschiedene Organisationseinheiten bei BMO Real Estate Partners, F&C REIT und REIT Asset Management und baute maßgeblich institutionelle Plattformen, Fondsstrukturen und Governance-Modelle auf.

Neben ihrer Tätigkeit bei Columbia Threadneedle Investments wurde sie 2021 zunächst in den Vorstand, 2024 dann zur Präsidentin des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. gewählt und hat zudem den Vorsitz des ZIA ESG-Rats inne. Darüber hinaus ist sie Vorstandsmitglied im BDI-Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. und des Projekts „Stadtlabore für Deutschland“ sowie Mitbegründerin des Vereins „Frauen in der Immobilienwirtschaft“.

Im November 2023 wurde sie mit dem ULI Leadership Award in der Kategorie Immobilienwirtschaft und im Mai 2025 als „Managerin des Jahres“ in der Immobilienwirtschaft ausgezeichnet.
 

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Marc Oliver Heß
Wohnort: Lindau, Deutschland
Geburtsjahr: 1973
Nationalität: Deutsch

Herr Heß wird als unabhängig im Sinne
der Empfehlungen des DCGK eingeschätzt

Hauptberufliche Tätigkeit

-

Freiberuflicher Unternehmensberater

-

McKinsey&Company, München, Senior Advisor

Beruflicher Werdegang

2018 bis 2024 Aareal Bank AG, Wiesbaden, Vorstand Finanzen und Treasury
2020 bis 2021 zusätzlich: Aareal Bank AG, Wiesbaden, CO-CEO
2015 bis 2018 Deutsche Postbank AG, Bonn, Stellvertreter des Vorstandsvorsitzenden
2012 bis 2014 zusätzlich: Deutsche Bank AG, Frankfurt Global Chief Financial Officer Private and Business Clients (PBC)
2007 bis 2018 Deutsche Postbank AG, Bonn, Chief Financial Officer
2006 bis 2007 zusätzlich: Deutsche Postbank AG, Bonn, CO-Bereichsleiter Kreditmanagement Ausland
2004 bis 2007 Deutsche Postbank AG, Bonn, Managing Director, Bereichsleiter Investor Relations & Research
2004 Deutsche Post AG, Bonn, Director Investor Relations / Leiter der Abteilung Financial Services
2000 bis 2004 HVB Group, München, Senior Investor Relations Manager,
Stellvertretender Leiter Investor Relations

Ausbildung

2001 bis 2002 Financial Analyst, DVFA, Frankfurt Certified EFFAS Financial Analyst (CEFA)
1994 bis 1999 Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth, Abschluss als Diplom-Kaufmann

Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden in- und ausländischen oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

-

Keine

Spezialkenntnisse gemäß Kompetenzmatrix des Aufsichtsrats in den Themenfeldern:

-

Führen oder Überwachen von mittelgroßen oder großen Unternehmen oder komplexen Organisationen,

-

Vertrautheit mit dem Immobiliensektor und dem Projektentwicklungsgeschäft,

-

Finanzen, Bilanzierung und Rechnungswesen,

-

Rechnungslegung,

-

Abschlussprüfung sowie

-

Kapitalmarktinstrumente und Bankfinanzierung.

Marc Oliver Heß verfügt über ausgewiesene Fachkenntnisse und langjährige Führungserfahrung im immobiliennahen Finanzsektor. Seine berufliche Laufbahn umfasst zentrale Funktionen in der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Bank AG sowie der Aareal Bank AG, darunter mehrjährige Tätigkeiten als Chief Financial Officer, Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorstandsvorsitzender in börsennotierten Kreditinstituten. Herr Heß verfügt u.a. über umfassende Expertise und Fachkenntnisse in den Bereichen Finanzberichterstattung, Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Controlling, Treasury, Risikomanagement und strategischer Steuerung großer Finanzorganisationen.

Neben seinen operativen Funktionen war Herr Heß Mitglied diverser Aufsichtsräte, darunter der Düsseldorfer Hypothekenbank als Vorsitzender des Aufsichtsrats sowie der Aareon AG, Mainz, als Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Darüber hinaus hielt Herr Heß in seiner bisherigen beruflichen Laufbahn zahlreiche Mandate beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (VdP) und dem Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee (DRSC).

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 46.988.336,00 in 46.988.336 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme in der Hauptversammlung gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beläuft sich somit auf 46.988.336. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 3.665.761 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes, für den ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend ist, muss sich gemäß § 19 Abs. 4 der Satzung auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den Geschäftsschluss des 12. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ), beziehen.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse (postalisch oder E-Mail) mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ):

Instone Real Estate Group SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am sechsten Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, also ebenfalls bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ).

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nachweisstichtag erworben oder veräußert werden. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktienerwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 3. Juni 2026 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe bei (elektronischer) Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben und ändern. Insbesondere können Stimmen elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting übermittelt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ).

Für eine Übermittlung von Briefwahlstimmen auf anderem Weg steht das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular zur Verfügung. Das Formular zur Stimmabgabe im Wege der Briefwahl ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar. Postalisch oder per E-Mail übermittelte Briefwahlstimmen müssen bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter nachstehender Adresse (postalisch oder E-Mail) eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können:

Instone Real Estate Group SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Auch auf anderem Wege als über das InvestorPortal übermittelte Briefwahlstimmen können über das InvestorPortal geändert oder widerrufen werden.

4.

Verfahren für Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

4.1

Bevollmächtigung eines Dritten

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. seine sonstigen hauptversammlungsbezogenen Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs - wie oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ ausgeführt - erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform (zu den Ausnahmen bei Stimmrechtsvertretern nach § 135 AktG siehe sogleich unter 4.2). Für die Vollmachtserteilung kann das auf der Eintrittskarte enthaltene Vollmachtsformular genutzt werden.

Das Vollmachtsformular ist auch unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar.

Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder

(1)

bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse (postalisch oder E-Mail)

Instone Real Estate Group SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

oder über das InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting übermittelt oder

(2)

in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden.

Wird die Vollmacht in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es gegenüber der Gesellschaft - soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt (siehe 4.2) - eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse einschließlich des dort genannten Weges der elektronischen Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. Er kann außerdem am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.

Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden angemeldeten Aktionären mit der Eintrittskarte übersandt. Die Nutzung des InvestorPortals durch einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Eintrittskarte versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung des Zugangscodes durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.

4.2

Stimmrechtsvertretung durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellten Personen (§ 135 AktG)

Soweit eine Vollmacht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder an eine im Hinblick auf die Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen diesen gleichgestellte Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Vollmachtserteilung und ihr Widerruf nach den gesetzlichen Vorschriften nicht der Textform. Hier genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Intermediäre und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; bitte stimmen Sie sich diesbezüglich jeweils mit den zu Bevollmächtigenden ab. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es in diesem Fall nicht.

4.3

Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft

Wir bieten allen Aktionären und deren Bevollmächtigten an, sich durch unsere Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Bevollmächtigung und die Weisungen sind in Textform zu erteilen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können insbesondere bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) über das zugangsgeschützte InvestorPortal der Instone Real Estate Group SE unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Für eine Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter auf anderem Weg kann das Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden, das auf der Eintrittskarte abgedruckt sowie unter der Internetadresse der Gesellschaft https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zum Download abrufbar ist. Postalisch oder E-Mail übermittelte Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter nachstehender Adresse (postalisch oder E-Mail) eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden zu können:

Instone Real Estate Group SE
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen sind, sofern sie postalisch oder E-Mail erfolgen, ebenfalls bis zum 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) in Textform an die vorstehend genannte Adresse zu senden. Ein Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen ist auch dann über das InvestorPortal möglich, wenn die Erteilung der Vollmacht nicht über das InvestorPortal erfolgte.

Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum Beginn der Abstimmungen auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Die Stimmrechtsvertreter können nicht zur Ausübung des Rede- und Auskunftsrechts der Aktionäre, zur Stellung von Anträgen sowie zum Einlegen von Widersprüchen bevollmächtigt werden.

4.4

Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung

Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über das InvestorPortal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. elektronisch über das InvestorPortal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU) 2018/1212), 3. per E-Mail, 4. per Brief, 5. auf anderen in der Einladung genannten Wegen.

Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.

Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.

Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien. Gleiches gilt, wenn zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt wird.

5.

Kreditmanagement Ausland

Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Berechtigungsnachweis sowie Informationen über Vollmachten und Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter und zur Bevollmächtigung Dritter können gemäß § 67c AktG in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU 2018/1212) auch über Intermediäre im ISO 20022 Format (z.B. über SWIFT, CMDHDEMMXXX) übermittelt werden. Für die Nutzung von SWIFT ist eine Autorisierung über die SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.

Anmeldungen sowie der Berechtigungsnachweis über einen Intermediär gemäß § 67c AktG müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag, das heißt bis 27. Mai 2026 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen gemäß § 67c AktG über einen Intermediär sind danach noch möglich und müssen bis 2. Juni 2026 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

6.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den anteiligen Betrag des Grundkapitals der Instone Real Estate Group SE von EUR 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Instone Real Estate Group SE zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (Tag der Hauptversammlung sowie des Zugangs des Verlangens nicht mitgerechnet), also spätestens bis zum 3. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ), unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein:

Instone Real Estate Group SE
Vorstand
Grugaplatz 2-4
45131 Essen
Deutschland
7.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse (postalisch oder per E-Mail) zu richten:

Instone Real Estate Group SE
Investor Relations
Grugaplatz 2-4
45131 Essen
Deutschland
E-Mail: hauptversammlung@instone.de

Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting einschließlich des Namens des Aktionärs und seiner bei Gegenanträgen erforderlichen Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht, sofern sie bis spätestens 19. Mai 2026 (24:00 Uhr MESZ) unter der vorgenannten Adresse zugegangen sind.

8.

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf ein mündliches Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in dem Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 131 Abs. 3 AktG besteht.

Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Hauptversammlung ist der Versammlungsleiter gemäß § 20 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

9.

Unterlagen / Veröffentlichungen auf der Internetseite

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind sämtliche nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Unterlagen über die Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting zugänglich. Auf der genannten Internetseite finden sich auch weitergehende Erläuterungen der Aktionärsrechte gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG.

10.

Weitere Informationen zur Abstimmung

Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 sowie 7 und 8 haben verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter im Sinne der Tabelle 3 der DurchführungsVO (EU) 2018/1212. Es besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja (Befürwortung) oder Nein (Ablehnung) zu stimmen oder auf eine Stimmabgabe zu verzichten (Enthaltung).

Sämtliche Zeitangaben sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.


Essen, im April 2026

Instone Real Estate Group SE

Der Vorstand


Informationen für Aktionäre zum Datenschutz im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der Hauptversammlung

Die Gesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 03. Juni 2026 als Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechts personenbezogene Daten (insbesondere Name , Geburtsdatum, Adresse und weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen. Informationen für Aktionäre zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.de.instone.de/annual-general-meeting verfügbar.

 



24.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Instone Real Estate Group SE
Grugaplatz 2-4
45131 Essen
Deutschland
E-Mail: Investorrelations@instone.de
Internet: https://www.instone.de
ISIN: DE000A2NBX80

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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