Veganz Group AG legt Preisspanne für den geplanten Börsengang auf EUR 85,00 bis EUR 110,00 je Aktie fest

DGAP-News: Veganz Group AG / Schlagwort(e): Börsengang
26.10.2021 / 08:00
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Veganz Group AG legt Preisspanne für den geplanten Börsengang auf EUR 85,00 bis EUR 110,00 je Aktie fest

- Gesamtvolumen des Börsengangs voraussichtlich zwischen EUR 46,5 Mio. und EUR 60,2 Mio., abhängig von der endgültigen Anzahl der platzierten Aktien und dem erzielten Emissionspreis

- Bruttoemissionserlös zwischen EUR 33,0 Mio. und EUR 42,8 Mio. für Veganz erwartet

- Bruttoemissionserlös soll primär für den Aufbau des neuen Produktionsstandortes in der Nähe von Berlin und Investitionen in das weitere organische und anorganische Wachstum, z.B. für Forschung und Entwicklung, Ausbau des Außendienstes, Marketing und die weitere Expansion in ausgewählte europäische Länder verwendet werden

- Angebot besteht aus 388.733 neuen Aktien aus einer Kapitalerhöhung, 87.024 bestehenden Aktien aus dem Bestand bestimmter Altaktionäre sowie 71.363 bestehenden Aktien aus dem Bestand bestimmter Altaktionäre im Zusammenhang mit einer möglichen Mehrzuteilung

- Angebotsfrist beginnt voraussichtlich am 27. Oktober 2021 und endet voraussichtlich am 3. November 2021; erster Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale Segment) am oder um den 10. November 2021 erwartet

- Angebot unter Vorbehalt der Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dessen anschließender Veröffentlichung, die im Laufe des heutigen Tages erwartet wird

Berlin, 26. Oktober 2021 - Die Veganz Group AG ("Gesellschaft" und, zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, "Veganz"), das Berliner Unternehmen für rein pflanzliche/vegane Lebensmittel mit Deutschlands innovativster Lebensmittelmarke 2021[1], gibt weitere Details zum geplanten Börsengang ("Börsengang") bekannt. Vorbehaltlich der Billigung des Wertpapierprospekts für das öffentliche Angebot in Deutschland ("Prospekt") durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") und dessen anschließender Veröffentlichung, die im Laufe des heutigen Tages erwartet wird, besteht der Börsengang aus einem öffentlichen Angebot in Deutschland, Privatplatzierungen in bestimmten Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands (mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadas, Japans und Australiens) sowie der Einbeziehung der bestehenden und neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft ("Aktien") zum Handel im Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale). Der Börsengang umfasst (i) 388.733 neue Aktien aus einer vom Vorstand der Gesellschaft am 25. Oktober 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tag beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2021/Ia, (ii) 87.024 bestehenden Aktien aus dem Bestand bestimmter Altaktionäre und (iii) 71.363 bestehenden Aktien aus dem Bestand bestimmter Altaktionäre im Zusammenhang mit einer möglichen Mehrzuteilung. Bei vollständiger Platzierung aller 547.120 angebotenen Aktien entspricht dies einem Gesamtvolumen des Börsenganges zwischen EUR 46,5 Mio. und EUR 60,2 Mio.

Die Gesellschaft hat heute die Preisspanne auf EUR 85,00 bis EUR 110,00 je angebotener Aktie festgelegt. Der Angebotszeitraum beginnt voraussichtlich am 27. Oktober 2021 und endet voraussichtlich am 3. November 2021 ("Angebotszeitraum"). Am letzten Tag des Angebotszeitraums können Kaufangebote (i) bis 12:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit ("MEZ") von Privatanlegern (natürlichen Personen) und (ii) bis 14:00 Uhr MEZ von institutionellen Anlegern eingereicht werden. Institutionelle Anleger können während des Angebotszeitraums Kaufangebote direkt bei den Konsortialbanken aufgeben. Privatanleger können Kaufangebote einen Tag nach Beginn des Angebotszeitraums, d.h. ab dem 28. Oktober 2021, über die Zeichnungsfunktionalität DirectPlace(c) der Frankfurter Wertpapierbörse erteilen. Der endgültige Angebotspreis und die endgültige Anzahl der im Rahmen des Börsengangs zu verkaufenden Aktien werden in einem Bookbuilding-Verfahren ermittelt und am oder um den 3. November 2021 festgelegt.

Die Gesellschaft und wesentliche Altaktionäre (mit einer Beteiligung von 2.000 oder mehr Aktien vor dem Börsengang) haben sich zu einer Sperrfrist (Lock-Up) von zwölf (12) Monaten verpflichtet. Jan Bredack, Vorstandsvorsitzender (CEO) der Gesellschaft, der vor dem Börsengang 26,3 % der Aktien hielt[2], stimmte einer Sperrfrist (Lock-Up) von 36 Monaten zu, was sein starkes Engagement und seine Überzeugung einer positiven Unternehmensentwicklung unterstreicht.

"Veganz ist nach unserer Kenntnis Europas einziger Multi-Sortiment-Anbieter von rein pflanzlichen Lebensmitteln und verfügt über langjährige Beziehungen zu namhaften Einzelhandels- und Drogeriemarktketten mit Wachstumspotenzial wie EDEKA, REWE, Rossmann, dm, SPAR, Coop, LIDL und ALDI", betont Jan Bredack. "Als wachstumsstarker Pionier mit 10 Jahren Markterfahrung und hoher Innovationskraft sind wir der Überzeugung, einen klaren Wettbewerbsvorteil zu haben. Wir sehen Veganz daher sehr gut aufgestellt, um vom Potenzial des Wachstumsmarktes für rein pflanzliche Lebensmittel zu profitieren."

Der Bruttoemissionserlös für Veganz aus der Platzierung der neuen Aktien wird voraussichtlich zwischen EUR 33,0 Mio. und EUR 42,8 Mio. liegen. Veganz beabsichtigt diesen Bruttoemissionserlös primär für den Aufbau des neuen Produktionsstandortes in der Nähe von Berlin und Investitionen in das weitere organische und anorganische Wachstum zu verwenden, z.B. für Forschung und Entwicklung, den Ausbau des Außendienstes, Marketing und die weitere Expansion in ausgewählte europäische Länder.

Die bestehenden und neuen Aktien, die im Zuge des Angebots platziert werden, sollen in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Scale Segment) mit gleichzeitiger Einbeziehung in das Basic Board des Freiverkehrs der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden (International Securities Identification Number (ISIN) DE000A3E5ED2 / Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A3E5ED / Börsenkürzel VEZ). Der erste Handelstag der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am oder um den 10. November 2021 sein. Die buchmäßige Lieferung der im Rahmen des Börsengangs platzierten Aktien gegen Zahlung des endgültigen Angebotspreises wird voraussichtlich am oder um den 10. November 2021 erfolgen.

Im Zusammenhang mit dem Börsengang agiert M.M.Warburg & CO als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner und die Quirin Privatbank AG als Co-Lead Manager.

Die Billigung des Prospekts wird für den heutigen Tag erwartet. Nach seiner Billigung wird der Prospekt auf der Website der Gesellschaft unter www.veganz.de im Bereich " Investor Relations" veröffentlicht. Es wird kein öffentliches Angebot außerhalb Deutschlands stattfinden und der Prospekt ist auch von keiner anderen Aufsichtsbehörde gebilligt worden.
 

[1] Laut einer Umfrage vom Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag vom Handelsblatt.
[2] Über die Bredack Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.

Kontakt:

cometis AG
Claudius Krause
Telefon: 0611 205855 28
E-Mail: investorrelations@veganz.de
 
 

Über Veganz:
Veganz - Gut für dich, besser für alle - ist die Marke für pflanzenbasierte Lebensmittel. Gegründet 2011 in Berlin, wurde Veganz als europäische vegane Supermarktkette bekannt. Mit einer bunten und lebensbejahenden Unternehmensphilosophie gelang es Veganz, die vegane Nische aufzubrechen und den pflanzlichen Ernährungstrend auf dem Markt zu etablieren. Das aktuelle Produktportfolio umfasst rund 120 Produkte (101 aktive Produkte zum 30. September 2021) in 17 Kategorien und ist in mehr als der Hälfte aller europäischen Länder und in 22.264 Points of Sale (POS) weltweit (Stand: 30. Juni 2021) erhältlich (exklusive der drei Veganz-Filialen in Berlin). Daneben wird das Veganz-Produktportfolio kontinuierlich um hochwertige, innovative Artikel erweitert und die nachhaltige Wertschöpfungskette stetig verbessert. Für dieses Engagement wurde Veganz in einem exklusiven Handelsblatt-Ranking 2021 als einzige deutsche Gesellschaft unter die Top 3 der innovativen Marken und zur innovativsten Lebensmittelmarke Deutschlands gewählt.
 

WICHTIGE HINWEISE

Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, eines jeden Bundesstaates der Vereinigten Staaten und des District of Columbia, "Vereinigte Staaten"), Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion, in der die Veröffentlichung, Verbreitung oder Weitergabe rechtswidrig wäre, veröffentlicht, verbreitet oder weitergegeben werden. Diese Mitteilung enthält kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der Gesellschaft ("Wertpapiere") in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die Aktien oder andere Wertpapiere dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Es wird kein öffentliches Angebot von Aktien oder anderen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung außerhalb Deutschlands stattfinden. Die Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung registriert. Die Aktien dürfen weder in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohner oder Bürger der Vereinigten Staaten, Australiens, Kanadas oder Japans oder auf deren Rechnung oder zu deren Gunsten angeboten oder verkauft werden.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot in Deutschland wird ausschließlich durch und auf der Grundlage des Prospekts erfolgen. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf die öffentlich angebotenen Aktien sollte nur auf der Grundlage des Prospekts getroffen werden. Der Prospekt wird unverzüglich nach Billigung durch die BaFin auf der Website der Gesellschaft (www.veganz.com) veröffentlicht. Die Billigung des Prospekts durch die BaFin sollte jedoch nicht als Befürwortung der angebotenen Aktien verstanden werden. Anleger sollten Aktien ausschließlich auf der Grundlage des die Aktien betreffenden Prospekts erwerben und den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die mit der Entscheidung zur Anlage in die Aktien verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen.

Jegliches in dieser Mitteilung erwähntes Angebot wird in Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Investoren" im Sinne des Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 ("Prospektverordnung") sind, im Fall des Vereinigten Königreichs, wie sie durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist. Außerdem wird im Vereinigten Königreich diese Mitteilung nur verteilt und richtet sich nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung ("Verordnung") fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations" etc.) oder (iii) Personen sind, an die eine Aufforderung oder Veranlassung zu einer Investitionstätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000) im Zusammenhang mit der Emission oder dem Verkauf von Wertpapieren anderweitig rechtmäßig übermittelt oder übermittelt werden darf (wobei diese Personen zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet werden). Diese Mitteilung richtet sich nur an Relevante Personen und auf Basis dieser Mitteilung dürfen Personen nicht handeln und nicht vertrauen, die keine Relevante Personen sind. Jede Investition oder jede Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur den Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.

Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, die eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten in sich bergen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind erkennbar an Formulierungen wie "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "voraussehen", "schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", oder "Ziel" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationen dieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Vorhersagen, Meinungen oder Plänen, die naturgemäß erheblichen Risiken sowie Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, die Änderungen unterworfen sind. Die Gesellschaft gibt keine Zusicherung ab und wird keine Zusicherung machen, dass eine vorausschauende Aussage erreicht wird oder sich als richtig erweisen wird. Die tatsächliche zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Aussichten können sich erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen projizierten oder prognostizierten unterscheiden. Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die Gesellschaft noch M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien und Quirin Privatbank AG (zusammen "Konsortialbanken") noch deren jeweilige verbundene Unternehmen, zukunftsgerichtete Aussagen oder andere Informationen aus dieser Mitteilung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie eine derartige Verpflichtung.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für die Gesellschaft, die veräußernden Aktionäre und die verleihenden Aktionäre und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem geplanten Angebot ("Angebot"). Sie werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das geplante Angebot ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer die Gesellschaft, die veräußernden Aktionäre und die verleihenden Aktionäre die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewahrten Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder sonstige in dieser Mitteilung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit dem geplanten Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien und andere Wertpapiere oder damit verbundene Investments in Zusammenhang mit dem geplanten Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien oder andere Wertpapiere erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der Informationen in dieser Mitteilung (oder für mögliche Auslassungen in dieser Mitteilung) oder sonstiger Informationen, die sich auf die Gesellschaft beziehen, unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, oder für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.

Ausschließlich für die Zwecke der Produktsteuerungs-Anforderungen, die in folgenden Richtlinien enthalten sind: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen "MiFID II-Produktsteuerung-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (im Sinne der MiFID II-Produktsteuerungs-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Aktien einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass diese Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind ("Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der Zielmarktbewertung sollten Vertriebsstellen beachten, dass: der Preis der Anteile sinken kann und Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Anteile keinen garantierten Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile nur mit Anlegern vereinbar ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbewertung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot.

Um Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbewertung nicht dar: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren oder sie zu kaufen oder eine andere Maßnahme in Bezug auf die Aktien zu ergreifen.

Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien ist die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien für Rechnung der Konsortialbanken als Stabilisierungsmanager ("Stabilisierungsmanager") tätig und kann als Stabilisierungsmanager Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den Artikeln 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) der Kommission vom 8. März 2016 ergreifen. Die Stabilisierungsmaßnahmen zielen darauf ab, den Marktpreis der Aktien während des Stabilisierungszeitraums zu stützen, wobei dieser Zeitraum an dem Tag beginnt, an dem die Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse (Segment Scale) aufnehmen, was voraussichtlich am oder um den 10. November 2021 sein wird, und spätestens 30 Kalendertage danach endet ("Stabilisierungszeitraum"). Stabilisierungsgeschäfte können zu einem höheren Marktpreis führen, als er sich sonst einstellen würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, irgendwelche Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen. Daher muss die Stabilisierung nicht zwangsläufig eintreten, und sie kann jederzeit beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an den folgenden Handelsplätzen durchgeführt werden: Deutsche Börse - XETRA.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen können Investoren zusätzliche Aktien in Höhe von bis zu 15 % der im Rahmen des Angebots verkauften neuen Aktien und bestehenden Aktien zugeteilt werden ("Mehrzuteilungsaktien"). Bestimmte verleihende Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager, der auf Rechnung der Konsortialbanken handelt, eine Option zum Erwerb von bis zu 71,363 Aktien zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eingeräumt ("Greenshoe- Option "). Soweit im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien an Investoren zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager, handelnd auf Rechnung der Konsortialbanken, berechtigt, diese Option während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn diese Ausübung auf einen Verkauf von Aktien durch den Stabilisierungsmanager folgt, die dieser zuvor im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworben hatte (sog. "Refreshing the shoe").

DIESE MITTEILUNG IST KEIN PROSPEKT, SONDERN WERBUNG IM SINNE DER PROSPEKTVERORDNUNG; INVESTOREN SOLLTEN DIE IN DIESER WERBUNG IN BEZUG GENOMMENEN AKTIEN AUSSCHLIESSLICH AUF DER GRUNDLAGE DER IM PROSPEKT ENTHALTENEN INFORMATIONEN ÜBERNEHMEN ODER KAUFEN.
 



26.10.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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