Nabis Holdings Inc. gibt Änderung bezüglich Rekapitalisierungstransaktion bekannt

VANCOUVER, British Columbia, Dec. 11, 2020 (GLOBE NEWSWIRE) -- Nabis Holdings Inc. (CSE: NAB) (OTC: NABIF) (FRA: A2PL) („Nabis“ oder das „Unternehmen“) gab heute bekannt, dass es seinen zuvor angekündigten Vorschlag (der „Vorschlag“) im Rahmen des kanadischen Bankruptcy and Insolvency Act (der „BIA“) dergestalt abgeändert hat, dass das Unternehmen eine Rekapitalisierung seiner im Umlauf befindlichen unbesicherten, mit 8,0 % verzinsten Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 35 Millionen CAD (die „Debentures“) und aller anderen Schuldtitel des Unternehmens vornehmen wird (die „Rekapitalisierung“). Der abgeänderte Vorschlag (der „abgeänderte Vorschlag“) wurde mit Unterstützung der Inhaber von Schuldverschreibungen vorgenommen, die an der zuvor angekündigten Unterstützungsvereinbarung hinsichtlich der Rekapitalisierung beteiligt gewesen waren.

Eine ausführliche Fassung des geänderten Vorschlags ist bei KSV Restructuring Inc. in ihrer Eigenschaft als Proposal Trustee für den geänderten Vorschlag unter www.ksvadvisory.com/insolvency-cases/case/nabis-holdings (die „Website des Proposal Trustee“) verfügbar.

Mit Ausnahme der folgenden stimmen die wesentlichen Bedingungen des abgeänderten Vorschlags mit jenen des zuvor im Rahmen der Pressemitteilung des Unternehmens vom 23. November 2020 offengelegten Vorschlags überein. Zur vollständigen und endgültigen Befriedigung aller Forderungen der Gläubiger (wie nachstehend definiert), die unwiderruflich und endgültig erlöschen, emittiert und zahlt Nabis am Tag der Umsetzung des Vorschlags an jeden Gläubiger seinen proportionalen Anteil an: (i) 3.700.000 neuen Stammaktien am Kapital des Unternehmens; und (ii) neuen erstrangigen unbesicherten Schuldverschreibungen mit einem Zinssatz von 5,3 % in Höhe eines Gesamtbetrags von 23 Millionen CAD und mit Fälligkeit 2022, zu den im abgeänderten Vorschlag genannten Bedingungen.

Die Rekapitalisierung erfolgt vorbehaltlich u. a. der erforderlichen Genehmigung durch die Gläubiger von Nabis (die „Gläubiger“) bei einer Versammlung der Gläubiger, die virtuell am 14. Dezember 2020 um 10:00 Uhr (Ortszeit Toronto) abgehalten werden soll (die „Gläubigerversammlung“). Für die Annahme des abgeänderten Vorschlags ist gemäß dem durch den abgeänderten Vorschlag und den BIA festgelegten Abstimmungsverfahren die Zustimmung einer zahlenmäßigen Mehrheit und einer Zweidrittelmehrheit des Werts aller nachgewiesenen Forderungen der stimmberechtigten Gläubiger, die bei der Gläubigerversammlung anwesend sind und abstimmen, erforderlich. Weitere Einzelheiten hinsichtlich der Gläubigerversammlung, einschließlich der Abstimmungsmodalitäten, sind auf der Website des Proposal Trustee verfügbar.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass jeder Gläubiger, der bereits seine Vollmacht und sein Abstimmungsschreiben eingereicht hat, seine Stimme nicht erneut abgeben muss, wenn er seine Meinung nicht geändert hat.

Über Nabis Holdings Inc.

Nabis Holdings ist ein kanadisches Investmentunternehmen, das branchenübergreifend in hochwertige Vermögenswerte mit hohem Cash-Flow investiert, u. a. im Immobiliensektor und in allen Sparten des US-amerikanischen und internationalen Cannabissektors. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.nabisholdings.com/.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich Aussagen bezüglich des Zeitplans und der Auswirkungen der Rekapitalisierung. Es kann keine Zusicherung dahingehend ausgesprochen werden, dass sich diese Aussagen als zutreffend erweisen, und tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können erheblich von den in diesen Aussagen getätigten abweichen. Diese Aussagen basieren auf bestimmten Annahmen, einschließlich jener, dass das Unternehmen die erforderliche Einwilligung der Gläubiger sowie andere Einwilligungen und Genehmigungen erhält und dass jede der Parteien des abgeänderten Vorschlags alle aufschiebenden Bedingungen für die Rekapitalisierung erfüllt. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen gewissen Risiken und Unsicherheiten, einschließlich des Risikos, dass ggf. nicht alle erforderlichen Einwilligungen und Genehmigungen eingeholt werden können, sowie des Risikos, dass nicht alle aufschiebenden Bedingungen für die Rekapitalisierung erfüllt oder aufgehoben werden. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den Erwartungen abweichen, legt das Unternehmen in Dokumenten offen, die es regelmäßig bei der Canadian Securities Exchange, der British Columbia Securities Commission, der Ontario Securities Commission und der Alberta Securities Commission einreicht. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, soweit dies nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben ist.

Die kanadische Wertpapierbörse hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder geprüft noch genehmigt und übernimmt keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Mitteilung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Emmanuel Paul, Vorsitzender des Verwaltungsrats

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