Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR (Market Abuse Regulation - Marktmissbrauchsverordnung) SHOPiMORE AG: Antrag auf Delisting nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

DGAP-News: SHOPiMORE AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Sonstiges
14.07.2020 / 09:58
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Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR (Market Abuse Regulation - Marktmissbrauchsverordnung)
SHOPiMORE AG: Antrag auf Delisting nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens


München, 02.07.2020

Über das Vermögen der SHOPiMORE AG wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Insolvenzgericht - vom 10.09.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, München, bestellt. Der Geschäftsbetrieb der SHOPiMORE AG war bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits eingestellt.

Der Insolvenzverwalter wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der SHOPiMORE AG (WKN: A2BPK4 ISIN: DE000A2BPK42) zum Freiverkehr der Börse Düsseldorf stellen. Bei der Börse wird das sofortige Wirksamwerden des Widerrufs beantragt. Den Aktionären wird kein Abfindungsangebot unterbreitet, da die Aktiengesellschaft nicht fortgeführt, sondern liquidiert wird und die Aktionäre auf ihr Kapital mit keinen Zahlungen rechnen können.

Kontakt:
Insolvenzverwalter der SHOPiMORE AG
Dr. Matthias Hofmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Pohlmann Hofmann Insolvenzverwalter Rechtsanwälte Partnerschaft
Unterer Anger 3
80331 München
Telefon: 089 548033-0
Fax: 089 548033-111
E-Mail: mail@pohlmannhofmann.de
 


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