Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 16. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
19.10.2026 / 11:25 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 16. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 12. Oktober 2026 bis einschließlich 18. Oktober 2026 wurden insgesamt Stück 360.276 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 1. Juli 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 1. Juli 2026 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen
in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs im Xetra-Handel
12.10.2026
72.073
274,41467
13.10.2026
72.073
275,76561
14.10.2026
72.073
276,41886
15.10.2026
72.073
267,48772
16.10.2026
71.984
270,85354
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www. Siemens .com/aktienrueckkauf2026-31).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis einschließlich 18. Oktober 2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 4.858.187 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).