Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Allianz
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz : Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
15.09.2026 / 14:30 CET/CEST
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München, den 15.09.2026
Im Zeitraum vom 07. September 2026 bis einschließlich 11. September 2026 hat die Allianz insgesamt 303.283 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 12. März 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum
Stück Aktien
Durchschnittskurs (EUR)
07.09.2026
65.115
447,2774
08.09.2026
59.083
442,9214
09.09.2026
155.720
436,5019
10.09.2026
11.365
440,1112
11.09.2026
12.000
442,8010
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2026 bis einschließlich 11. September 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 5.942.686 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz veröffentlicht (www.allianz.com).
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