Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Siemens Aktiengesellschaft
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 10. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
07.09.2026 / 11:28 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014
Erwerb eigener Aktien - 10. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 31. August 2026 bis einschließlich 6. September 2026 wurden insgesamt Stück 321.231 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 1 Juli 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 1. Juli 2026 mitgeteilt wurde.
Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs im Xetra-Handel
31.08.2026
53.500
287,51568
01.09.2026
68.500
280,49487
02.09.2026
70.150
274,23496
03.09.2026
71.000
270,73051
04.09.2026
58.081
271,41973
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www. Siemens .com/aktienrueckkauf2026-31).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis einschließlich 6. September 2026 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 2.948.090 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).