Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
23.06.2026 / 09:29 CET/CEST
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München, den 23.06.2026
Im Zeitraum vom 15. Juni 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026 hat die Allianz SE insgesamt 119.075 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 12. März 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum
Stück Aktien
Durchschnittskurs (EUR)
15.06.2026
12.900
392,8803
16.06.2026
12.700
397,2026
17.06.2026
15.475
398,0751
18.06.2026
23.000
399,9068
19.06.2026
55.000
401,2567
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2026 bis einschließlich 19. Juni 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 3.386.561 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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