Evotec SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Evotec SE: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2026 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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Evotec SE
Hamburg
- ISIN DE 000 566 480 9 - - WKN 566 480 -
Eindeutige Kennung des Ereignisses: DE0005664809-GMET-062026
Berichtigung der am 5. Mai 2026 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Evotec SE für den 11. Juni 2026
Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Mai 2026 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Evotec SE für Donnerstag, den 11. Juni 2026, 10:00 Uhr MESZ, einberufen. Aufgrund eines redaktionellen Versehens in der Bekanntmachung der Einladung wurde unter Tagesordnungspunkt 9 der implizit bereits enthaltene Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats nicht ausdrücklich wiedergegeben.
Tagesordnungspunkt 9 soll daher ergänzt werden und lautet berichtigt wie folgt:
Beschlussfassung zur Genehmigung des überarbeiteten Vergütungssystems für den Vorstand
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands zu beschließen.
Der Aufsichtsrat hat zuletzt auf der Hauptversammlung 2025 eine leichte Anpassung des bis dahin gültigen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder vorgestellt. Die ordentliche Hauptversammlung 2025 hat dieses angepasste Vergütungssystem mit 94,98 % positiven Stimmen gebilligt. Nach intensivem Austausch mit den Aktionären hat der Aufsichtsrat entschieden, der ordentlichen Hauptversammlung 2026 trotz der Billigung ein überprüftes und überarbeitetes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorzulegen.
Das neue Vorstandsvergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite unter