Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

07.05.2026 / 13:29 CET/CEST
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München, den 07.05.2026

Am 04. Mai hat die Allianz SE insgesamt 64.833 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 12. März 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
04.05.2026                              64.833   381,5691 


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2026 bis einschließlich 04. Mai  2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.027.947 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

 



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
Koeniginstr. 28
80802 Muenchen
Deutschland
Internet: www.allianz.com

 
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