Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Allianz SE
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
14.04.2026 / 11:07 CET/CEST
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München, den 14.04.2026
Im Zeitraum vom 07. April 2026 bis einschließlich 10. April 2026 hat die Allianz SE insgesamt 101.388 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 12. März 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum
Stück Aktien
Durchschnittskurs (EUR)
07.04.2026
58.888
368,7942
08.04.2026
15.000
378,1040
09.04.2026
13.500
377,3387
10.04.2026
14.000
378,8391
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 13. März 2026 bis einschließlich 10. April 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.138.346 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
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