Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Mu¨nchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Deutsche Pfandbriefbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.05.2026 in Mu¨nchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

02.04.2026 / 15:05 CET/CEST
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Deutsche Pfandbriefbank AG München ISIN: DE0008019001


Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG („Gesellschaft“) ein, die am Donnerstag, den 21. Mai 2026, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet.

Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre in Bild und Ton live im Internet übertragen. Die Hauptversammlung kann zudem auch von sonstigen Interessenten live im Internet unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/
 

verfolgt werden. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Eisbach Studios, Grasbrunner Straße 20, 81677 München, Deutschland.

Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beabsichtigen, an der gesamten Hauptversammlung teilzunehmen.

I.
Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Deutsche Pfandbriefbank AG und den Konzern der Deutsche Pfandbriefbank AG für das Geschäftsjahr 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a sowie § 315a HGB. Die vorgenannten Unterlagen, der Vergütungsbericht sowie die Erklärung zur Unternehmensführung, die auch die Berichterstattung zur Corporate Governance enthält, sowie der nichtfinanzielle Bericht für die Gesellschaft und den Konzern der Gesellschaft nach §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB sind im Internet unter

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veröffentlicht. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung vom Vorstand sowie - was den Bericht des Aufsichtsrats angeht - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats näher erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die Amtszeit des von den Anteilseignern gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Gertraud Dirscherl endet mit Wirkung zum Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Darüber hinaus hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Dr. Louis Hagen, sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2026 niedergelegt. Es sind daher zwei Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Gertraud Dirscherl, selbständige Wirtschaftsprüferin, Landshut, Deutschland,

sowie

b)

Jan Kupfer, selbständiger Berater, München, Deutschland,

als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit Empfehlung C.15 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Es ist ferner beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat aus seiner Mitte Jan Kupfer im Falle seiner Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählt.

Die Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Präsidial- und Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele (einschließlich der Ziel(mindest)quote für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht) sowie das vom Aufsichtsrat in der internen Suitability Policy festgelegte individuelle Anforderungsprofil an Aufsichtsratsmitglieder und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Ferner berücksichtigen die Wahlvorschläge die Empfehlungen C.1 bis C.12 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben u.a. in Bezug auf die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit, Vermeidung von Interessenkonflikten und die Höchstzahl von Mandaten.

Gertraud Dirscherl erfüllt das vom Aufsichtsrat festgelegte Anforderungsprofil durch ihre langjährige Tätigkeit als Wirtschaftsprüferin, u.a. von 1986 bis 2015 bei der Bayerischen Treuhand AG bzw. der KPMG AG in München, Deutschland, in hohem Maße. Sie ist als Vorsitzende des Prüfungsausschusses und als Mitglied im Präsidial- und Nominierungsausschuss, im Risikomanagement- und Liquiditätsstrategieausschusses und im Vergütungskontrollausschuss bestens mit der Gesellschaft vertraut.

Jan Kupfer erfüllt das vom Aufsichtsrat festgelegte Anforderungsprofil durch seine langjährigen Tätigkeiten im Bankgeschäft bei der UniCredit Bank GmbH und ihren Vorgängerinstituten von 1991 - 2024, u.a. zuletzt als Mitglied der Geschäftsführung mit Verantwortung für die Corporate Division und zuvor als Mitglied der Geschäftsführung mit Verantwortung für Corporate & Investment Banking sowie als gleichzeitiges Mitglied des Executive Committees der UniCredit S.p.A.

Kandidat Mitgliedschaft in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Gertraud Dirscherl Hans DEHN SE, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats
./.
DEHN SE, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats
Jan Kupfer Bayerische Börse AG, München, Deutschland
stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
./.
CoCoNet AG, Düsseldorf, Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats

Die Lebensläufe der zur Wahl Vorgeschlagenen sind in Anlage I zu dieser Tagesordnung enthalten. Sie finden diese Lebensläufe sowie die Lebensläufe aller amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats, das Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat sowie die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich einer Qualifikationsmatrix auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

Angaben gemäß Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex

Die Gesellschaft hat keine Kenntnis über Aktionäre, die direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der Gesellschaft beteiligt sind. Damit gibt es nach Kenntnis der Gesellschaft aktuell keine wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionäre i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Auch ein kontrollierender Aktionär i.S.d. Empfehlung C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist somit nicht vorhanden.

Die Gesellschaft steht mit den aktuellen Mitgliedern des Aufsichtsrats - mit Ausnahme der Dienst-/Arbeitsverträge der drei von den Arbeitnehmern gewählten Aufsichtsratsmitglieder - nicht in geschäftlichen Beziehungen. Insbesondere gewährt die Gesellschaft den Aufsichtsratsmitgliedern keine Darlehen. Es gibt auch keine sonstigen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats einerseits und der Gesellschaft oder den Organen der Gesellschaft andererseits, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.

Der vom Aufsichtsrat erstmals zur Wahl vorgeschlagene Kandidat Jan Kupfer hat mit der Gesellschaft seit dem 16. Februar 2026 einen Beratungsvertrag, kraft dessen er den Aufsichtsrat zu bestimmten Fragen berät und sich bereits in die den Aufsichtsrat betreffenden Details der Gesellschaft einarbeitet. Der Vertrag sieht neben einem angemessenem Auslagenersatz eine Vergütung von EUR 85.000,- p.a. zzgl. gesetzlicher USt. vor und wird taggenau pro rata temporis abgerechnet. Der Vertrag endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung. Der Vertrag ist darüber hinaus mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündbar; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Davon abgesehen steht die Gesellschaft nicht in geschäftlichen Beziehungen zu Jan Kupfer.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind Gertraud Dirscherl und Jan Kupfer unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der in den Empfehlungen C.6 und C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Mindestanteil von unabhängigen Anteilseignervertretern ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats erfüllt.

Weitere Informationen zum Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat und zum Stand seiner Umsetzung sowie zur Arbeitsweise und zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats, einschließlich der Qualifikationsmatrix gemäß Empfehlung C.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie der Angaben zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats, finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung und im Bericht des Aufsichtsrats, der Teil des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2025 ist. Diesen finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/finanzberichte.html
5.

Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers, des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen:

a)

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Deutschland, wird zum Abschlussprüfer (HGB) und Konzernabschlussprüfer (IFRS) für das Geschäftsjahr 2026 und zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger verkürzter Abschlüsse und Zwischenlageberichte für den Konzern für das Geschäftsjahr 2026, wenn und soweit diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, bestellt.

b)

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Deutschland, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.

Die Bestellung unter b) erfolgt vorsorglich mit Blick auf das noch ausstehende Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (CSRD-Umsetzungsgesetz).

Sowohl die Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeit hinsichtlich des Abschlussprüfers beschränkt hätten. Der Prüfungsausschuss hat bezogen auf seine Empfehlung eine entsprechende Erklärung abgegeben.

6.

Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands wurde von den Aktionären zuletzt in der ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2021 gebilligt. Das in der Hauptversammlung 2025 zur Billigung vorgelegte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde von den Aktionären nicht gebilligt. Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde seitdem nochmals überarbeitet, insbesondere mit Blick auf zwischenzeitlich erfolgte gesetzliche Änderungen und die sich weiter entwickelnde Marktpraxis. Das überarbeitete System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das überarbeitete System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands zu billigen.

7.

Billigung des Vergütungsberichts

Der Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

veröffentlicht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.

II.
Weitere Angaben und Hinweise
1.

Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung

Der Vorstand der Gesellschaft hat auf Grundlage von § 118a AktG i.V.m. § 14 Abs. 11 der Satzung der Gesellschaft beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten („virtuelle Hauptversammlung“) abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ist daher ausgeschlossen.

Die Gesellschaft hat einen Internetservice zur Hauptversammlung („HV-Portal“) eingerichtet. Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können sich über das HV-Portal elektronisch zur Hauptversammlung zuschalten und auf diese Weise an der Versammlung teilnehmen und versammlungsgebundene Aktionärsrechte ausüben sowie im Wege elektronischer Kommunikation die gesamte Hauptversammlung live in Bild und Ton verfolgen. Das zugangsgeschützte HV-Portal kann voraussichtlich ab Donnerstag, den 30. April 2026, über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

aufgerufen werden. Die für das HV-Portal erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung gemeinsam mit weiteren Informationen zur Nutzung des HV-Portals.

Die Hauptversammlung kann zudem auch von sonstigen Interessenten live im Internet unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

verfolgt werden.

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch Briefwahl (elektronisch oder in Papierform) oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Alle Aktionäre, die sich bis spätestens Donnerstag, den 14. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zur Hauptversammlung unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben, sind gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung und zur Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch Bevollmächtigte - berechtigt. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein Nachweis durch den Letztintermediär erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den Ablauf des Mittwochs, den 29. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung. Gemäß § 123 Abs. 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht hat. Die Anmeldung und der Nachweis haben in Textform in deutscher oder englischer Sprache unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2026, c/o HCE Consult AG, Anmeldestelle „Deutsche Pfandbriefbank AG“, Postfach 820335, 81803 München, Deutschland, oder unter der E-Mail-Adresse anmeldestelle@hce-consult.de zu erfolgen.

Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend. Ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß den Anforderungen des § 67c Abs. 3 AktG reicht aus.

Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, frühzeitig bei ihrem depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den Nachweis des Anteilsbesitzes zu veranlassen.

Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiter frei verfügen. Der Nachweisstichtag ist nicht relevant für die Dividendenberechtigung.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe sowie für die Bevollmächtigung Dritter

a)

Allgemeines

Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie Ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl, durch Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigte ausüben. In allen diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung erforderlich.

b)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl (auch durch elektronische Kommunikation) ist Folgendes zu beachten: Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per (elektronischer) Briefwahl das zugangsgeschützte HV-Portal unter

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an. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Die Stimmabgabe, einschließlich deren Änderung und Widerruf, kann über das HV-Portal bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt in der Hauptversammlung erfolgen, wobei jeweils der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft maßgeblich ist. Daneben können Briefwahlstimmen in Textform bis Mittwoch, den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2026, c/o HCE Consult AG, Anmeldestelle „Deutsche Pfandbriefbank AG“, Postfach 820335, 81803 München, Deutschland, oder per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie hierfür ein Formular. Daneben steht Ihnen ein universell verwendbares Briefwahlformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter

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zur Verfügung. Es wird Ihnen auf Verlangen auch kostenfrei zugesandt. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Briefwahlstimme, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.

c)

Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter

Aktionäre können sich auch durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisung erteilt wird, üben sie das Stimmrecht nicht aus. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter weder Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse noch zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen noch zum Einreichen von Stellungnahmen entgegennehmen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können bis Mittwoch, den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ), in Textform unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Hauptversammlung 2026, c/o HCE Consult AG, Anmeldestelle „Deutsche Pfandbriefbank AG“, Postfach 820335, 81803 München, Deutschland, oder per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de erteilt, geändert oder widerrufen werden. Zudem ist die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter - einschließlich der Änderung oder des Widerrufs - über das HV-Portal unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

vor und auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter festgelegten Zeitpunkt vorliegen. Die für das HV-Portal erforderlichen Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung. Maßgeblich ist jeweils der Zugang der Vollmacht bzw. der Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft.

d)

Rangfolge von Stimmabgaben und weitere Hinweise zur Abstimmung

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Erklärung, soweit kein abweichender Wille erkennbar ist, jeweils entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Die Weisung, für einen von der Verwaltung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten zu stimmen, wird als Ablehnung eines etwaigen Gegenkandidaten gewertet. In gleicher Weise wird eine Abstimmung im Wege der Briefwahl für einen Verwaltungskandidaten als Votum gegen einen etwaigen Gegenkandidaten gewertet. Dies gilt jedoch in beiden Fällen nur, soweit keine ausdrückliche Weisung oder Stimmabgabe in Bezug auf den Gegenkandidaten erfolgt. Briefwahlstimmen bzw. Vollmacht und Weisungen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende formgültige Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt, wobei der jeweils zuerst genannte Übermittlungsweg Vorrang hat: (1) per HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) in Papierform. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.

e)

Verfahren für die Bevollmächtigung Dritter

Aktionäre können ihr Teilnahme- und Stimmrecht auch durch sonstige Bevollmächtigte - zum Beispiel Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen, geschäftsmäßig Handelnde oder andere Dritte - ausüben lassen, die sie hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt haben. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Wird keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt, ist die Vollmacht in Textform jeweils gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben unter Ziff. II. 2. dieser Einladung für die Anmeldung angegebenen Adressen, über das HV-Portal oder gegenüber dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform) zu erteilen. Entsprechendes gilt für den Widerruf der Vollmacht.

Im Falle einer Bevollmächtigung durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht bis Mittwoch, den 20. Mai 2026, 18:00 Uhr (MESZ) unter einer der oben unter Ziff. II. 2. dieser Einladung für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Eine Übermittlung per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de bleibt auch danach noch möglich. Sie muss erfolgen, bevor der Bevollmächtigte von der Vollmacht Gebrauch macht.

Für die Bevollmächtigung und ihren Nachweis steht Ihnen ein universell verwendbares Vollmachtsformular auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

zur Verfügung. Die Bevollmächtigung und ihr Nachweis sowie Änderung und Widerruf können auch auf jede andere formgerechte Weise erfolgen.

Im Falle der Bevollmächtigung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) gilt das Textformerfordernis nicht. Die Vollmachtserklärung ist von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abstimmen. Ein Verstoß gegen diese Anforderungen beeinträchtigt allerdings nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe.

Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können im Wege der elektronischen Zuschaltung teilnehmen und versammlungsgebundene Teilnahmerechte ausüben. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-) Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Nach Erteilung der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Nachweis einer gegenüber der/dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht muss der Aktionär seine Zugangsdaten dem Bevollmächtigten zur Verfügung stellen.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft unter den Voraussetzungen von§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

4.

Rechte der Aktionäre

Den Aktionären stehen vor und in der Hauptversammlung u.a. die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Internet unter

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a)

Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals der Gesellschaft erreichen (letzteres entspricht 176.767 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (im Sinne des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 AktG) an den Vorstand der Deutsche Pfandbriefbank AG zu richten. Es kann jedenfalls wie folgt adressiert werden: per Brief (in schriftlicher Form nach § 126 BGB) an Deutsche Pfandbriefbank AG, Vorstand, Parkring 28, 85748 Garching, Deutschland, oder per E-Mail (in elektronischer Form nach § 126a BGB, d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an anmeldestelle@hce-consult.de. Es muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 20. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden. Hiernach ist der Tag des Zugangs des Verlangens nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend anzuwenden.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

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bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Anschrift Deutsche Pfandbriefbank AG, Investor Relations, z.Hd. Herrn Michael Heuber, Parkring 28, 85748 Garching, Deutschland, oder per E-Mail an anmeldestelle@hce-consult.de mit Begründung an die Gesellschaft zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden. In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags ist der Zugang des Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2, Abs. 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter

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veröffentlicht.

Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären sind bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Mittwoch, den 6. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), ebenfalls ausschließlich an die oben unter Ziff. II. 4. b) genannten Adressen zu richten. Solche Vorschläge brauchen nicht begründet zu werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen keine Angaben zur Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten gemäß § 126 Abs. 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihnen kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den oben beschriebenen Wegen ausgeübt werden. Sofern der Aktionär, der den Antrag gestellt oder den Wahlvorschlag unterbreitet hat, nicht ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.

Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der Videokommunikation, mithin im Rahmen des Rederechts, gestellt werden.

c)

Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, 130a Abs. 1 bis 4 AktG

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung einzureichen, um diese über das HV-Portal auch anderen Aktionären zugänglich zu machen. Dafür steht den Aktionären das HV-Portal unter

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bis spätestens Freitag, den 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zur Verfügung. Der Umfang einer Stellungnahme sollte insgesamt nicht mehr als 10.000 Zeichen betragen.

Stellungnahmen werden in den Fällen des § 126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 3 oder 6 AktG nicht veröffentlicht. Dies gilt auch für Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet oder die nicht bis Freitag, den 15. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft in Textform eingegangen sind.

Zugänglich zu machende Stellungnahmen, einschließlich des Namens und Wohnorts beziehungsweise Sitzes des einreichenden Aktionärs, werden für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Vertreter über das HV-Portal unter

www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/

spätestens am Samstag, den 16. Mai 2026 veröffentlicht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls im genannten HV-Portal veröffentlicht.

Die Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen begründet keine Möglichkeit zur Vorabeinreichung von Fragen nach § 131 Abs. 1a AktG. Etwaige in Stellungnahmen enthaltene Fragen werden daher in der virtuellen Hauptversammlung nicht beantwortet, es sei denn, sie werden im Wege der Videokommunikation in der Hauptversammlung gestellt. Auch in Stellungnahmen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge oder Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind ausschließlich auf den in dieser Einberufung gesondert angegebenen Wegen einzureichen bzw. zu stellen oder zu erklären.

d)

Rederecht gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Abs. 5 und Abs. 6 AktG

In der Hauptversammlung haben die ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionäre und ihre Vertreter ein Rederecht im Wege der Videokommunikation. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.

Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das HV-Portal unter der Internetadresse

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anzumelden. Der Versammlungsleiter wird das Verfahren der Wortmeldung und Worterteilung in der Hauptversammlung näher erläutern.

Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit nicht sichergestellt ist. Technische Mindestvoraussetzung für eine Live-Videozuschaltung sind daher ein internetfähiges Gerät mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Empfehlungen für eine optimale Funktionsfähigkeit der Videokommunikation finden Sie unter

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e)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem besteht in der Hauptversammlung gemäß § 131 Abs. 1d AktG ein Nachfragerecht zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten.

Auf Anordnung des Versammlungsleiters gemäß § 131 Abs. 1f AktG können alle Arten des Auskunftsrechts nach § 131 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation über das HV-Portal ausgeübt werden. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.

f)

Widerspruch zur Niederschrift gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 AktG

Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionären und ihren Vertretern über das HV-Portal unter

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zur Niederschrift gemäß §§ 118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 8, 245 Nr. 1 AktG erklärt werden. Die Erklärung ist über das HV-Portal von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich. Der Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von Widersprüchen über das HV-Portal ermächtigt und wird selbst Zugang zu den eingegangenen Widersprüchen haben.

5.

Hinweis zu Informationsübermittlungen durch Intermediäre nach § 67c Abs. 1 und Abs. 2 AktG

Im Rahmen von § 67c AktG können die Anmeldung sowie weitere Informationen über die Ausübung von Aktionärsrechten der Gesellschaft durch Intermediäre übermittelt werden. Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden.

Die in den Ziff. II. 2 bis 4 mitgeteilten Adressen und Fristen gelten auch im Falle einer Übermittlung der Anmeldung oder weiterer Informationen über die Ausübung von Aktionärsrechten im Sinne des § 67c Abs. 1 Satz 1 AktG an die Gesellschaft durch einen Intermediär gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen der Durchführungs-VO (EU) 2018/1212).

6.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Aufzeichnung und öffentlich zugängliche Übertragung

Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen sowie die zugänglich zu machenden Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter

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eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich sein. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse veröffentlicht.

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten in Bild und Ton live im Internet unter

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verfolgt werden.

Weiterhin wird während der virtuellen Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung allen ordnungsgemäß angemeldeten und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschalteten Aktionären und ihren Vertretern über das HV-Portal unter

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zur Verfügung stehen.

Nach der Hauptversammlung wird über das HV-Portal automatisch eine Bestätigung über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5 AktG bereitgestellt, die innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung heruntergeladen werden kann.

7.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 380.376.059,67 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 134.475.308 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Sofern die Gesellschaft direkt oder indirekt i.S.d. § 71d AktG eigene Aktien hält, stehen der Gesellschaft aus diesen Aktien nach § 71b AktG keine Rechte zu. Eigene Aktien wären daher weder in der Hauptversammlung der Gesellschaft stimmberechtigt noch dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder direkt noch indirekt eigene Aktien und sie beabsichtigt auch nicht, bis zur Hauptversammlung eigene Aktien direkt oder indirekt zu erwerben.

8.

Informationen zum Datenschutz

Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informieren. Zusätzliche datenschutzrechtliche Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die wir bei Nutzung unserer Webseite (einschließlich des Aktionärsportals) erheben, erhalten Sie über unsere Datenschutzerklärung, die im Internet unter

www.pfandbriefbank.com/datenschutz

eingesehen werden kann.

Verantwortlicher ist die Deutsche Pfandbriefbank AG, Parkring 28, 85748 Garching, Deutschland. Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie per Post unter der vorgenannten Adresse oder per E-Mail unter group.dataprotection@pfandbriefbank.com.

Im Hinblick auf die virtuelle Hauptversammlung verarbeitet die Gesellschaft Ihre personenbezogenen Daten (u.a. Depotinformationen des Aktionärs sowie ggf. Name , Anschrift und E-Mail-Adresse seines Vertreters, Besitzart der Aktien, Briefwahlstimmen/Weisungen und Nummer der Anmeldebestätigung) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Organisation und Ihre Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, insbesondere für die Stimmrechtsausübung und die Verfolgung der vollständigen Übertragung der virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton, sowie deren Durchführung rechtlich erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist insoweit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff., 130a, 67e AktG und § 14 der Satzung der Gesellschaft. Die Gesellschaft erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut, das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben. Ohne Mitteilung der für die Durchführung der Hauptversammlung erforderlichen personenbezogenen Daten ist eine Teilnahme nicht möglich. Zudem können Datenverarbeitungen, die für die Organisation der Hauptversammlung zweckmäßig sind (z.B. die Veröffentlichung vorab eingereichter Stellungnahmen zur Tagesordnung im HV-Portal), auf Grundlage unserer überwiegenden berechtigten Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Darüber hinaus kann auch die Veröffentlichung und/oder Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere an andere Aktionäre und Aktionärsvertreter sowie Intermediäre und Aktionärsvereinigungen, erforderlich werden, z.B. in Folge der gesetzlichen Mitteilungspflichten nach §§ 126, 129 AktG. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist insoweit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i.V.m. der jeweiligen Gesetzesvorschrift. Soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptversammlung oder zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen erforderlich ist, übermittelt die Gesellschaft zudem ggfs. personenbezogene Daten an von ihr beauftragte Notare und Rechtsanwälte, die einer berufsrechtlichen Schweigepflicht unterliegen.

Die Gesellschaft bedient sich zur Abwicklung der virtuellen Hauptversammlung externer Dienstleister und deren Subdienstleister. Diese sind in der Europäischen Union ansässig. Die für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums und nach Weisung der Gesellschaft und nur, soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln.

Die Gesellschaft löscht Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen.

Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Daneben können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen und haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Soweit Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO ist, steht Ihnen unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.


Garching, im April 2026

Deutsche Pfandbriefbank AG

Der Vorstand Anlage I Lebensläufe der unter Tagesordnungspunkt 4 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
a)

Gertraud Dirscherl

Geburtsdatum/-ort: 6. September 1958 / Landshut, Deutschland
Nationalität: deutsch
Erstbestellung zum: 2. Februar 2022
 
Beruflicher Werdegang:
Bayerische Treuhand AG, München, Deutschland
02/1986 - 06/1992 Prüfungsassistentin bzw. -leiterin Abschlussprüfung
01/1992 - 12/1997 Managerin / Senior Managerin Abschlussprüfung
 
01/1998 - 05/2015 KPMG AG und Bayerische Treuhand AG (bis 2003), München, Deutschland
1998 - 2001 Partnerin Audit
1998 - 2001 Partnerin Valuation
2000 - 2015 Senior Partnerin Deal Advisory
2001 - 2007 Leiterin Corporate Finance Valuation Deutschland
2004 - 2007 Country Head Corporate Finance Deutschland
2007 - 2011 Leiterin Corporate Finance Valuation KPMG Europe LLP (ELLP) / EMA
2011 - 2015 Management for Excellence Partnerin Deal Advisory (Corporate Finance, Transaction Service, Restructuring und Strategy)
 
Seit 09/2015 Selbständige Wirtschaftsprüferin (Einzelunternehmen), Landshut, Deutschland
Unterstützung börsennotierter und nicht börsennotierter Unternehmen bei Transaktionen im In- und Ausland in Bezug auf Financial Due Diligence-Prüfungen, Bewertungen sowie strategische Aspekte
 
Ausbildung: Studium der Volkswirtschaftslehre (Diplom-Volkswirtin) an der Ludwig-Maximilians-Universität, München, Deutschland
Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
 
Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Mandate:
Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte: Hans DEHN SE, Neumarkt i.d. Oberpfalz,
Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats
DEHN SE, Neumarkt i.d. Oberpfalz, Deutschland
Mitglied des Aufsichtsrats
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: ./.
Sonstige Mandate: ./.
b)

Jan Kupfer

Geburtsdatum/-ort: 28. Januar 1964 / Schleswig, Deutschland
Nationalität: deutsch
Erstbestellung zum: ordentliche Hauptversammlung 2026 (zu wählen)
 
Beruflicher Werdegang:
11/2021 - 06/2024 HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG (seit 12/2023 UniCredit Bank GmbH), München
Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung, München
Corporate Division
03/2018 - 10/2021 HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Mitglied des Vorstands der HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München
Mitglied des CIB-Executive Committees, UniCredit S.p.A., Mailand
und ab 04/2019 Deputy Head of Global CIB Division
Corporate & Investment Banking (CIB)
09/2016 - 02/2018 HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Bereichsvorstand
Global Co-Head of Global Transaction Banking (GTB)
01/2014 - 08/2016 HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, Hamburg
Bereichsvorstand und Regionalleiter Nord
Unternehmerbank Division
11/2011 - 12/2013 HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG / UniCredit S.p.A., New York
Bereichsvorstand und Leiter CIB Americas - verantwortlich für das Geschäft der UniCredit Group in Nord- und Lateinamerika
Corporate & Investment Banking (CIB)
01/2009 - 10/2011 HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Corporate & Investment Banking (CIB)
Bereichsvorstand und Leiter Internationales Kundenmanagement/
Internationales Netzwerk UniCredit Gruppe
03/2008 - 12/2008 HypoVereinsbank - UniCredit Bank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Bereichsvorstand und General Manager Global Investment Banking innerhalb des Geschäftsbereichs MIB
Markets & Investment Banking (MIB)
07/2006 - 03/2008 Hypo- und Vereinsbank AG, München / UniCredit S.p.A., Mailand
Bereichsvorstand und Global Co-Head des Geschäftsbereichs Structured Credit
Markets & Investment Banking Division der UniCredit Group (MIB)
03/2006 - 07/2006 Hypo- und Vereinsbank AG, München
Bereichsvorstand und Leiter des Geschäftsbereichs Corporates 2 - zuständig für Multinational Coverage, Active Credit Portfolio Management, Securitization, Emerging Debt Capital Markets und Credit Analysis for Corporates
Corporates & Markets Division
06/2004 - 03/2006 Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, New York
Filialleiter und CEO HVB Americas, Regionalleiter für das Geschäft der HVB in Nord- und Lateinamerika
Corporates & Markets Division
02/2002 - 05/2004 Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München
Managing Director, Leiter der Abteilung Kreditrisikomanagement
Corporates & Markets Division
06/1998 - 01/2002 Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München
Abteilungsleiter Kreditrisikomanagement
International Markets Division
03/1994 - 05/1998 Bayerische Vereinsbank AG, München
Leiter (Kredit-) Risikomanagement für institutionelle Kunden (Versicherungsgesellschaften, Fonds, Vermögensverwalter)
Financial Institutions Division
10/1991 - 02/1994 Bayerische Vereinsbank AG, München
Trainee (Corporate Banking / Firmenkunden)
 
Ausbildung: Master (M.A.) in Politikwissenschaft, Öffentliches Recht und Nah- und Mitteloststudien, Ludwig-Maximilians-Universität, München
 
Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Mandate:
Gesetzlich zu bildende inländische Aufsichtsräte: Bayerische Börse AG, München
stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
CoCoNet AG, Düsseldorf
Mitglied des Aufsichtsrats
Vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien: ./.
Sonstige Mandate: ./.

 



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