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HUGO BOSS AG
Metzingen
- ISIN DE000A1PHFF7 (WKN A1PHFF) -
Kennung des Ereignisses: GMETBOSS20260521RSDE000A1PHFF7
EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 2026
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Donnerstag, den 21. Mai 2026, 10:00 Uhr MESZ,
als Präsenzveranstaltung im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1, Kongresssaal C1, 70629 Stuttgart, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HUGO BOSS AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025, des zusammengefassten Lageberichts der HUGO BOSS AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025
Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ zugänglich. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung sowohl unter dieser Internetadresse als auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2025 in Höhe von 111.314.456,00 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,04 EUR je dividendenberechtigter Namensstammaktie (69.016.167 Stück Namensstammaktien) für das Geschäftsjahr 2025
Die von der HUGO BOSS AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gehaltenen eigenen Namensstammaktien sind nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Namensstammaktien entfallende Betrag, derzeit Stück 1.383.833 Namensstammaktien, somit 55.353,32 EUR, sowie der verbleibende Betrag des Bilanzgewinns in Höhe von 108.498.456,00 EUR, somit insgesamt 108.553.809,32 EUR werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollte sich die Zahl der von der HUGO BOSS AG gehaltenen eigenen Aktien bis zur Hauptversammlung erhöhen oder vermindern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 0,04 EUR je dividendenberechtigter Namensstammaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 27. Mai 2026, fällig.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026
a) Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor:
Die
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Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Löffelstraße 42 70597 Stuttgart |
wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115, 117 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers keine Beschränkung im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.
b) Darüber hinaus schlägt der Aufsichtsrat, gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses, vor:
Die
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Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Löffelstraße 42 70597 Stuttgart |
wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2026 bestellt.
Die Wahl zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich mit Blick auf den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung („CSRD-Umsetzungsgesetz“). Nach diesem Gesetz, das sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Einberufung dieser Hauptversammlung noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, ist für nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Geschäftsjahre eine Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung vorgesehen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2026 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach § 120a Abs. 4 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG von Vorstand und Aufsichtsrat erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr.
Vorstand und Aufsichtsrat legen daher der Hauptversammlung den nach § 162 AktG erstellten Vergütungsbericht zur Billigung vor. Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ zugänglich.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht der HUGO BOSS AG für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
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| 7. |
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien im vereinfachten Verfahren nach Erwerb durch die Gesellschaft und die entsprechende Satzungsänderung
Die HUGO BOSS AG hat im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen zwischen dem 22. März 2004 und dem 14. Februar 2007 insgesamt 1.383.833 eigene Namensstammaktien, davon 855.278 ehemalige Vorzugsaktien, die im Zuge der am 15. Juni 2012 vorgenommenen Umstellung in Stammaktien umgewandelt wurden, erworben. Dies entspricht einem Anteil von 1,97 % oder 1.383.833 EUR am derzeitigen Grundkapital. Die erworbenen eigenen Aktien sollen eingezogen, das Grundkapital entsprechend herabgesetzt und der durch die Einziehung freiwerdende Teil des Grundkapitals in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Damit soll die Kapitalstruktur der Gesellschaft optimiert werden. Die Einziehung soll gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen erfolgen, die für die Einziehung in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
Die Aktienrückkaufprogramme 2004 bis 2007 wurden auf Grundlage von Ermächtigungen durchgeführt, die eine Einziehung der zurückerworbenen eigenen Aktien mit Herabsetzung des Grundkapitals nicht vorsahen. Aus diesem Grund sind die Einziehung der zurückerworbenen eigenen Aktien und die Herabsetzung des Grundkapitals durch die Hauptversammlung gesondert zu beschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor wie folgt zu beschließen:
| a) |
Kapitalherabsetzung durch Einziehung eigener Aktien im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 5 AktG |
Das Grundkapital der HUGO BOSS AG von derzeit 70.400.000 EUR, eingeteilt in 70.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien, wird um 1.383.833 EUR auf 69.016.167 EUR durch Einziehung von 1.383.833 voll eingezahlten eigenen Aktien nach Erwerb durch die Gesellschaft im Wege der vereinfachten Einziehung gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 5 AktG herabgesetzt. Die Höhe des Herabsetzungsbetrags entspricht dem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 EUR, der auf diejenigen Aktien entfällt, die von der Gesellschaft in der Zeit vom 22. März 2004 bis zum 14. Februar 2007 im Rahmen von Aktienrückkaufprogrammen zurückerworben wurden, sprich 1.383.833 Aktien mit einem anteiligen Gesamtbetrag am Grundkapital von 1.383.833 EUR.
Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A II HGB, § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die Einziehung erfolgt zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen der Gesellschaft als frei verfügbarer Rücklage im Sinne des § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende anteilige Betrag am Grundkapital (1.383.833 EUR) ist gemäß § 237 Abs. 5 AktG in die Kapitalrücklage einzustellen.
§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
| (1) |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 69.016.167,00 EUR (in Worten: Neunundsechzig Millionen sechzehntausend einhundertsiebenundsechzig Euro).
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| (2) |
Es ist eingeteilt in 69.016.167 Stück nennwertlose Stammaktien.
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HAUPTVERSAMMLUNG 2026 // WEITERE INFORMATIONEN
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2026 beträgt die Gesamtzahl der Aktien an der Gesellschaft 70.400.000 nennwertlose Namensstammaktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte somit 70.400.000, wovon 1.383.833 Stimmrechte aus eigenen nennwertlosen Namensstammaktien ruhen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Der Vorstand der HUGO BOSS AG hat auf Grundlage von § 118 AktG in Verbindung mit § 13 Abs. 1 der Satzung beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 21. Mai 2026 ab 10:00 Uhr MESZ als Versammlung mit physischer Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1, Kongresssaal C1, 70629 Stuttgart abzuhalten.
Teilnehmende Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte werden gebeten, sich frühzeitig am Versammlungsort einzufinden, um Verzögerungen durch Einlass- und Sicherheitskontrollen möglichst zu vermeiden.
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der weiteren teilnahmegebundenen Aktionärsrechte sind die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionäre eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Maßgeblich für die Eintragung im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung ist der Bestand am technisch maßgeblichen Bestandsstichtag (hierzu näher nachfolgend unter "Freie Verfügbarkeit der Aktien; technisch maßgeblicher Bestandsstichtag“).
Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Donnerstag, 14. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ; die Anmeldung muss unter folgenden Kontaktdaten zugehen:
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Hauptversammlung HUGO BOSS AG c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg oder per E-Mail: hv-service.hugoboss@adeus.de |
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich auch per Internet über den Online-Service gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren anmelden. Auch in diesem Fall muss Ihre Anmeldung bis Donnerstag, 14. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, erfolgt sein.
Zugang zum Online-Service und Eintrittskarte
Der Online-Service der Gesellschaft ist zugänglich unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“, Unterpunkt „Service zur Hauptversammlung“ unter dem Link „Online-Service zur Hauptversammlung“.
Den Zugang zum Online-Service erhalten Sie durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und der zugehörigen individuellen Zugangsnummer, die Sie den Ihnen übersandten Unterlagen entnehmen können. Sofern Sie zu Beginn des 30. April 2026 als Aktionär im Aktienregister eingetragen sind, erhalten Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung die Zugangsdaten zum Online-Service übersandt. Aktionäre, deren Eintragung im Aktienregister erst danach erfolgt, erhalten die Zugangsdaten zum Online-Service auf Anforderung von der Gesellschaft übersandt. Aktionäre, die sich mit einem selbst vergebenen Zugangspasswort für den elektronischen Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, verwenden anstelle der individuellen Zugangsnummer das Zugangspasswort, das sie im Rahmen der Registrierung vergeben haben.
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular, das auch für die Vollmachtserteilung oder Briefwahl genutzt werden kann, sowie auf der genannten Internetseite.
Weitere Informationen zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der Hauptversammlung finden Sie nachfolgend in den Abschnitten „Stimmabgabe durch Briefwahl“, „Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft“ sowie „Stimmabgabe durch Bevollmächtigte“.
Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde im Sinne des § 135 AktG können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Mit ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung können die Aktionäre eine Eintrittskarte anfordern, die den Zugang zur Hauptversammlung erleichtert. Die Eintrittskarte ist jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung, sondern dient ausschließlich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen. Wir empfehlen, die Eintrittskarte bei der Ankunft am Veranstaltungsort bereitzuhalten, um einen reibungslosen Einlass zu gewährleisten. Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die Vollmachtserteilung verwendet werden kann.
Freie Verfügbarkeit der Aktien; technisch maßgeblicher Bestandsstichtag
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für die Möglichkeit, an der Hauptversammlung teilzunehmen und die Aktionärsrechte, insbesondere das Stimmrecht, auszuüben, ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstags (Donnerstag, 14. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ) entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters im Zeitraum von jeweils einschließlich 15. Mai 2026 bis 21. Mai 2026 erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet und berücksichtigt werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. Umschreibungsstopp bzw. Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 14. Mai 2026.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Wir bieten Aktionären an, das Stimmrecht im Weg der Briefwahl, ohne Teilnahme an der Hauptversammlung, (auch mittels elektronischer Kommunikation) auszuüben. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen (Abschnitt „Anmeldung“) erforderlich.
Die Abgabe von Briefwahlstimmen erfolgt schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation. Bitte nutzen Sie dafür den Online-Service oder senden Sie Ihre Briefwahl in Textform per Post oder E-Mail an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Kontaktdaten. Zu diesem Zweck kann das zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandte Formular verwendet werden. Zum spätestmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe sowie zur Möglichkeit der Änderung und des Widerrufs der Briefwahl beachten Sie bitte die Hinweise unter dem Abschnitt „Letztmöglicher Zeitpunkt für Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen sowie Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; weitere Informationen“.
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Wir bieten Aktionären zusätzlich an, sich durch von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden Bestimmungen (Abschnitt „Anmeldung“) erforderlich.
Die Stimmrechtsvertreter dürfen das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht vertreten. Vollmachten hinsichtlich anderer Verwaltungsrechte als des Stimmrechts, etwa des Rede- und Fragerechts oder der Einlegung von Widersprüchen, werden die Stimmrechtsvertreter nicht entgegennehmen.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen sowie ihr Widerruf können elektronisch über den Online-Service erfolgen oder in Textform per Brief oder E-Mail, an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Kontaktdaten übersandt werden. Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen kann das zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Zum spätestmöglichen Zeitpunkt für die Vollmachts- und Weisungserteilung sowie zur Möglichkeit der Änderung der Vollmachts- und Weisungserteilung beachten Sie bitte die Hinweise unter dem Abschnitt „Letztmöglicher Zeitpunkt für Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen sowie Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; weitere Informationen“.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht sowie ihre weiteren Rechte in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär (insbesondere Kreditinstitute), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne des § 135 AktG oder einen anderen Dritten ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft unter den Voraussetzungen von § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG in Verbindung mit Art. 10 Abs. 2 der Aktionärsrechterichtlinie (Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften) eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist eine fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär nach den vorstehenden Bestimmungen (Abschnitt „Anmeldung“) erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihre Änderung, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) erteilt wird, der Textform und können per Brief oder E-Mail an die oben im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Kontaktdaten oder bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, auch über den Online-Service vorgenommen werden. Für die Vollmachtserteilung bzw. den Nachweis der Bevollmächtigung können entweder der Vollmachtsabschnitt auf dem Einladungsschreiben oder das im Internet unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ zur Verfügung stehende Formular verwendet werden; Aktionäre können jedoch auch eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Mit der Rücksendung des entsprechend ausgefüllten Anmelde-/ Vollmachtsformulars oder der Verwendung des Online-Service wird zugleich gegenüber der HUGO BOSS AG der Nachweis der Bevollmächtigung erbracht.
Im Fall der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab.
Letztmöglicher Zeitpunkt für Abgabe, Änderung und Widerruf von Briefwahlstimmen sowie Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft; weitere Informationen
Bereits bei der Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie auswählen, ob Sie Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben oder ob Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder sonstige Dritte bevollmächtigen wollen. Einzelheiten zu diesen Möglichkeiten sind in den entsprechenden Abschnitten dieser Einberufung näher erläutert. Bei Anmeldungen durch Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder einen geschäftsmäßig Handelnden im Sinne des § 135 AktG gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung des Online-Service.
Nach erfolgter ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung sind Abgabe, Änderungen und Widerruf Ihrer Briefwahl oder Ihrer Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie folgt möglich: Diese können bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ (Zugang bei der Gesellschaft), in Textform per Brief oder E-Mail an die im Abschnitt „Anmeldung“ genannten Kontaktdaten übermittelt werden. Zudem steht Ihnen hierfür der Online-Service ebenfalls bis spätestens Mittwoch, 20. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, zur Verfügung. Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für die Erteilung, den Widerruf sowie die Änderung von Vollmachten und Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im ICS Internationales Congresscenter Stuttgart, Messepiazza 1, Kongresssaal C1, 70629 Stuttgart, zur Verfügung.
Aktionäre, die per Internet über den Online-Service die Briefwahlstimmen abgeben oder die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort (wie näher im Abschnitt „Zugang zum Online-Service und Eintrittskarte“ beschrieben).
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Briefwahlstimme entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Stimmabgaben per Briefwahl sowie Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 2 behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Veränderung der Anzahl der dividendenberechtigten Aktien.
Bei der Ausübung Ihrer Aktionärsrechte sollten Sie beachten, dass es bei der Versendung auf dem Postweg zu erheblichen Zustellungsverzögerungen kommen kann.
Übermittlung von Informationen durch Intermediäre über SWIFT
Neben den oben genannten Wegen der Anmeldung und Stimmabgabe kann die Anmeldung, Eintrittskartenbestellung sowie Vollmachts- und Weisungserteilung sowie deren Änderung gemäß § 67c Aktiengesetz auch über Intermediäre über SWIFT erfolgen. Autorisierte SWIFT-Teilnehmer nutzen dazu bitte
BIC : ADEUDEMMXXX
Instruktionen sind nur gemäß ISO 20022 über SWIFT möglich. Die Aktionärsnummer (Company Register Shareholder Identification) muss Teil einer gültigen Instruktion sein. Anmeldungen über SWIFT müssen spätestens bis zum letzten Anmeldetag (SWIFT Enrolment Market Deadline), das heißt bis Donnerstag, 14. Mai 2026, 24.00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft eingegangen sein. Änderungen von Eintrittskartenbestellungen, Vollmachts- und Weisungserteilungen über SWIFT sind danach noch möglich und müssen bis Mittwoch, 20. Mai 2026, 12.00 Uhr MESZ, (SWIFT Vote Market Deadline) bei der Gesellschaft eingegangen sein.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):
| 1. |
der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur nicht erforderlichen Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung; |
| 2. |
die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, u.a. die unter Punkt 1 der Tagesordnung genannten Unterlagen sowie der unter Punkt 6 genannte Vergütungsbericht; |
| 3. |
Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung und mittels Briefwahl verwendet werden können. |
Die zugänglich zu machenden Unterlagen einschließlich weitergehenden Informationen zu den nachstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre werden unter der obigen Internetadresse auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Alsbald nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der obigen Internetadresse veröffentlicht.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, §§ 126 Abs. 1, 127, § 131 Abs. 1 und § 245 AktG
Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 EUR erreichen (dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass weitere Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126a BGB, d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Gesellschaft (HUGO BOSS AG, Vorstand, Holy-Allee 3, 72555 Metzingen, hauptversammlung@hugoboss.com) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Montag, 20. April 2026, 24:00 Uhr MESZ.
Die Antragsteller müssen ausweislich des Aktienregisters Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens sein und nachweisen, dass sie diese Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70 AktG). Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Prüfern des Nachhaltigkeitsberichts (vgl. § 127 AktG).
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dort genannten Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die unten stehenden Kontaktdaten übersandt hat. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzuzählen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Mittwoch, 6. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG bedürfen keiner Begründung. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG). Nach § 127 Satz 1 AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen entsprechend; insbesondere gilt auch hier Mittwoch, 6. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge unter den nachfolgend genannten Kontaktdaten zugegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden.
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
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HUGO BOSS AG Vorstand Holy-Allee 3 72555 Metzingen oder per E-Mail: hauptversammlung@hugoboss.com |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der Begründung) werden nach ihrem Eingang unter der Internetadresse hauptversammlung.hugoboss.com im Abschnitt „Hauptversammlung 2026“ zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge im Rahmen des Rederechts (siehe unten im Abschnitt „Rederecht, Antragsrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung“) zu stellen, bleibt unberührt.
Rederecht, Antragsrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die persönlich vor Ort an der Versammlung teilnehmen, können vor Ort ihr Rederecht ausüben. Aktionäre oder ihre Vertreter, die einen Redebeitrag leisten möchten, können sich ab dem Einlass am Wortmeldetisch im Kongresssaal C1 des ICS Internationales Congresscenter Stuttgart anmelden. Aktionäre bzw. ihre Vertreter, die einen Redebeitrag ordnungsgemäß angemeldet haben, werden zu einem vom Versammlungsleiter bestimmten Zeitpunkt aufgerufen.
In der Hauptversammlung können Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte nach ordnungsgemäßer Anmeldung gemäß § 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.
Gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich angemessen beschränken.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Für Aktionäre der HUGO BOSS AG wird die gesamte Hauptversammlung am 21. Mai 2026 ab 10:00 Uhr MESZ live in Bild und Ton im Internet über den Online-Service übertragen. Für den Zugang zum Online-Service beachten Sie bitte die Informationen im Abschnitt „Zugang zum Online-Service und Eintrittskarte“.
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstands können auch von sonstigen Interessenten live unter der Internetadresse hauptversammlung.hugoboss.com verfolgt werden.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Vertreter, die persönlich vor Ort an der Hauptversammlung teilnehmen, haben das Recht, gemäß § 245 Nr. 1 AktG Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars zu erklären.
Die Gesellschaft weist nochmals darauf hin, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Weisungen zum Einlegen von Widersprüchen entgegennehmen.
Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre
Für die Führung des Aktienregisters und die Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet die HUGO BOSS AG als Verantwortliche personenbezogene Daten von Aktionären und deren Bevollmächtigten unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und dem Aktienregister finden Sie unter https://group.hugoboss.com/de/rechtliche-informationen/datenschutzbestimmungen
Metzingen, im März 2026
Der Vorstand
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