Bilfinger Berger SE
Mannheim
ISIN DE0005909006
Wertpapier-Kenn-Nr. 590 900
Eindeutige Kennung des Ereignisses: BilfoHV2026
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre* unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, dem 20. Mai 2026, 10:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - „MESZ“),
im
Congress Center Rosengarten, Musensaal, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
* Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit eine männliche Bezeichnung verwendet wird.
Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger Berger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Die vorstehend genannten Unterlagen sowie der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns und ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sind von der Einberufung an und auch während der Hauptversammlung über die folgende Internetadresse zugänglich:
www.bilfinger.com/hauptversammlung
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 172 AktG am 27. Februar 2026 gebilligt und damit den Jahresabschluss festgestellt. Deshalb erfolgen keine Feststellung des Jahresabschlusses und keine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 105.297.841,60 wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: |
EUR 103.431.224,40 |
| Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung: |
EUR 1.866.617,20 |
| Bilanzgewinn: |
EUR 105.297.841,60 |
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem am 31. Dezember 2025 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 130.276.041,96 (eingeteilt in 36.939.723 Stückaktien). Aufgrund einer Veränderung im Bestand eigener Aktien kann sich die Anzahl dividendenberechtigter Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns verändern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,80 je Aktie einen entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten.
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| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor,
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den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
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den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. |
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| 5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2026 sowie des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
| a) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
| b) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2026 bestellt. |
| c) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Mannheim, wird zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026 bestellt. |
Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 5 c) erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i. d. F. der CSRD eine ausdrückliche Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der Abschlussprüfungs-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde.
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| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
§ 120a Absatz 4 Satz 1 AktG bestimmt, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Absatz 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte freiwillig auch eine inhaltliche Prüfung durch den Abschlussprüfer. Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Bilfinger Berger SE für das Geschäftsjahr 2025 findet sich mit seinem vollständigen Inhalt einschließlich des Prüfungsvermerks des Abschlussprüfers auf der Internetseite
www.bilfinger.com/hauptversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der Bilfinger Berger SE für das Geschäftsjahr 2025 wird gebilligt. |
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| 7. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist.
Über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Bilfinger Berger SE hat zuletzt die ordentliche Hauptversammlung am 11. Mai 2022 Beschluss gefasst, sodass in der ordentlichen Hauptversammlung 2026 turnusgemäß erneut über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen ist.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 14 der Satzung der Bilfinger Berger SE geregelt. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für ihre Tätigkeit eine fixe Vergütung, deren Höhe von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw. in dessen Ausschüssen abhängt, außerdem ein Sitzungsgeld für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen. Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen.
Die in § 14 der Satzung der Bilfinger Berger SE festgelegte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder ist nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nach wie vor angemessen und soll unverändert bleiben.
Die der Hauptversammlung zur Bestätigung vorgeschlagene, in § 14 der Satzung der Bilfinger Berger SE verankerte Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder sowie das ihr zugrunde liegende Vergütungssystem sind ab der Einberufung der Hauptversammlung unter
www.bilfinger.com/hauptversammlung
zugänglich und werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
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Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 14 der Satzung der Bilfinger Berger SE festgelegt ist, einschließlich des ihr zugrundeliegenden Vergütungssystems - wie auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht -, wird bestätigt. |
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| 8. |
Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Frank Lutz hat sein Mandat zum 31. Dezember 2025 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim wurde Herr Ebrahim Attarzadeh als Nachfolger von Herrn Lutz zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung von Herrn Ebrahim Attarzadeh ist zeitlich bis zum Ende der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung beschränkt. Darüber hinaus enden regulär auch die Amtszeiten der übrigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der Bilfinger Berger SE mit Ablauf der Hauptversammlung am 20. Mai 2026. Es sind daher Neuwahlen erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 SE-Verordnung, § 17 SE-Ausführungsgesetz, § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Teil C: Mitbestimmung im Aufsichtsrat, Ziffern 19 und 21 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Bilfinger Berger SE (SE-Beteiligungsvereinbarung) sowie § 8 der Satzung aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar aus sechs Anteilseignervertretern und aus sechs Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseignervertreter werden von der Hauptversammlung bestellt. Die sechs Arbeitnehmervertreter werden aufgrund des Verfahrens, das in der SE-Beteiligungsvereinbarung vorgesehen ist, vom SE-Betriebsrat bestellt. Die Neuwahl der Arbeitnehmervertreter ist am 11. März 2026 erfolgt.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlungen seines Nominierungsausschusses, vor, folgende Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
| a) |
Herrn Dr. Eckhard Cordes, wohnhaft in Berlin, Partner bei Cevian Capital, |
| b) |
Frau Dr. Silke Maurer, wohnhaft in Kirchheim bei München, Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer der MTU Aero Engines AG, und |
| c) |
Herrn Dr. Hans-Joachim Müller, wohnhaft in Breesen, Multiaufsichtsrat. |
Die Bestellungen zu a) bis c) erfolgen jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also für eine Dauer von rund drei Jahren).
| d) |
Herrn Ebrahim Attarzadeh, wohnhaft in Pfäffikon, Schweiz, Geschäftsführer der Münchmeyer Petersen Capital Markets GmbH, |
| e) |
Frau Ann-Kristin Erkens, wohnhaft in Köln, Group CFO bei SIG Group AG, und |
| f) |
Frau Ilonka Nußbaumer, wohnhaft in Sonderburg, Dänemark, Executive Vice President HR, Head of Group Human Resources, Danfoss A/S. |
Die Bestellungen zu d) bis f) erfolgen jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2026 bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird (also für eine Dauer von rund vier Jahren).
Die Wahlen zum Aufsichtsrat sollen als Einzelwahl durchgeführt werden.
Im Einklang mit C.13 DCGK wird Folgendes erklärt:
Herr Ebrahim Attarzadeh ist als Berater ( Senior Advisor) für ENA Investment Capital tätig. ENA Investment Capital ist zu rund zwölf Prozent am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft beteiligt. Bei ihrem Antrag auf gerichtliche Bestellung von Herrn Attarzadeh zum Aufsichtsratsmitglied hat sich die Gesellschaft auf einen Vorschlag von ENA Investment Capital gestützt. Die vorgeschlagene Wahl von Herrn Attarzadeh durch die Hauptversammlung soll ENA Investment Capital eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat ermöglichen. Frau Maurer und Herr Dr. Cordes gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft bereits an und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Cordes dem Aufsichtsrat der Gesellschaft seit November 2014 angehört. Darüber hinaus stehen die vom Aufsichtsrat zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Bilfinger Berger SE, deren Konzernunternehmen, den Organen der Bilfinger Berger SE oder zu einem wesentlich an der Bilfinger Berger SE beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des DCGK.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Cordes, Jahrgang 1950, das 75. Lebensjahr überschritten hat. Gleichwohl schlägt der Aufsichtsrat Herrn Dr. Cordes aufgrund seiner hervorragenden Expertise und seiner wertvollen Erfahrung als Vorsitzender des Aufsichtsrats von Bilfinger Berger erneut zur Wahl vor. Die in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats formulierte Altersgrenze steht diesem Vorschlag und einer entsprechenden Wahl durch die Hauptversammlung nicht entgegen. Sie ist bewusst als offene Regelaltersgrenze formuliert, um die notwendige Flexibilität zu wahren und die (Wieder-)Wahl fachlich und persönlich geeigneter Kandidaten nicht pauschal allein aus Altergründen zu erschweren oder gar auszuschließen. Sie gestattet es daher im Interesse der Gesellschaft, im Einzelfall auch ältere Kandidaten vorzuschlagen und in den Aufsichtsrat wählen zu lassen, ohne dass darin eine Verletzung der Regelaltersgrenze oder eine Abweichung von den Empfehlungen des DCGK zu sehen wäre.
Sämtliche Kandidatinnen und Kandidaten sind nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des DCGK anzusehen. Das gilt sowohl im Verhältnis zur Gesellschaft und deren Vorstand als auch im Verhältnis zu einem kontrollierenden Aktionär, den es bei der Bilfinger Berger SE nicht gibt.
Entsprechend § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG wird Folgendes mitgeteilt:
§ 17 Abs. 2 Satz 1 SE-AG verlangt, dass bei einer börsennotierten SE im Aufsichtsrat Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sind. Im Aufsichtsrat der Bilfinger Berger SE müssen somit mindestens vier Sitze von Frauen und mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein, um das vorstehend beschriebene Mindestanteilsgebot zu erfüllen. Mit der Wahl der vorstehend vorgeschlagenen Personen wären diese Anforderungen erfüllt.
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und streben gleichzeitig die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils an.
Der Aufsichtsrat hat sich für seine Wahlvorschläge bei den vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können.
Herr Dr. Cordes beabsichtigt für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat, erneut für das Amt des Vorsitzenden zu kandidieren.
Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten und Kandidatinnen (einschließlich der Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) sind dieser Einladung als „Anlage zu Tagesordnungspunkt 8: Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern“ beigefügt.
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Anlage zu Tagesordnungspunkt 8: Neuwahlen von Aufsichtsratsmitgliedern
Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Anteilseignervertretern
Lebensläufe in alphabetischer Reihenfolge
Attarzadeh, Ebrahim, Pfäffikon, Schweiz
Geschäftsführer der Münchmeyer Petersen Capital Markets GmbH, Hamburg
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1977 |
| Geburtsort: |
Teheran, Iran |
| Nationalität: |
deutsch, schweizerisch, iranisch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Studium der Volkswirtschaftslehre, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Beruflicher Werdegang:
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2000 - 2001
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ARTHUR ANDERSEN GMBH, Düsseldorf Associate TMT Corporate Finance |
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2003 - 2006
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Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main Associate / Vice President Vertrieb (Frankfurt, London, New York) |
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2006 - 2008
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MAIN FIRST BANK AG, Frankfurt am Main Direktor Vertrieb |
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2008 - 2011
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MAIN FIRST BANK AG, Frankfurt am Main Abteilungsleiter Vertrieb und Handel |
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2011 - 2015
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MAINFIRST SCHWEIZ AG, Zürich, Schweiz Mitglied der Geschäftsleitung (2014 - 2015) CEO (2011 - 2014) |
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2010 - 2016
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MainFirst Securities Inc., New York, USA Chief Compliance Officer (bis 03/2026) und Principal |
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2011 - 2017
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MAINFIRST BANK AG, Frankfurt am Main Leiter Aktien |
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2018 - 2021
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MAINFIRST BANK AG /STIFEL EUROPE BANK AG, Frankfurt am Main CEO Europa |
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2022
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Wettbewerbsverbot STIFEL EUROPE BANK AG / STIFEL SCHWEIZ AG |
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Seit 11/2022
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CALLIRIUS AG, Zürich, Schweiz Verwaltungsratspräsident |
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2024 - 2025
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ASMUT AG, Zug, Schweiz CEO |
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Seit 11/2025
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Münchmeyer Petersen Capital Markets GmbH, Hamburg CEO |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Ontex Group NV, Aalst, Belgien (Verwaltungsrat) (börsennotiertes Unternehmen)
Sonstige wesentliche Tätigkeiten
Callirius AG, Zürich, Schweiz, Frankfurt am Main (Verwaltungsratspräsident)
Keine Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Herr Ebrahim Attarzadeh ist seit dem 9. Januar 2026 per gerichtlicher Bestellung Mitglied des Aufsichtsrats der Bilfinger Berger SE.
Dr. Cordes, Eckhard, Berlin, Deutschland
Partner bei Cevian Capital, Pfäffikon, Schweiz
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1950 |
| Geburtsort: |
Neumünster |
| Nationalität: |
deutsch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Universität Hamburg, Promotion
Beruflicher Werdegang:
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1976
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DAIMLER BENZ AG, Tätigkeit in verschiedenen leitenden Positionen im In- und Ausland |
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1996 - 2005
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DAIMLER BENZ AG / Daimler AG Mitglied des Vorstands |
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2006 - 2009
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FRANZ HANIEL & CIE. GMBH Vorstandsvorsitzender |
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2006 - 2007
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Ceconomy AG, Aufsichtsratsvorsitzender |
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2007 - 2011
|
Ceconomy AG Vorstandsvorsitzender |
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Seit 2012
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CEVIAN CAPITAL Partner |
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2012 - 2024
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EMERAM CAPITAL PARTNERS GMBH, Partner |
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Seit 2014
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BILFINGER SE Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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2015 - 2022
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VOLVO AB, Schweden Nichtgeschäftsführendes Mitglied im Board of Directors |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Eurobattery Minerals AB, Stockholm, Schweden (Mitglied des Boards) (börsennotiert)
Presto AB, Stockholm, Schweden (Vorsitzender des Boards)
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten
Herr Dr. Eckhard Cordes ist seit dem 5. November 2014 Mitglied des Aufsichtsrats und seit 11. November 2014 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Bilfinger Berger SE. Zudem ist er Vorsitzender des Präsidiums, des Nominierungsausschusses und des Strategieausschusses des Aufsichtsrats der Bilfinger Berger SE.
Erkens, Ann-Kristin, Köln, Deutschland
Group CFO, SIG Group AG, Neuhausen am Rheinfall, Schweiz
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1975 |
| Geburtsort: |
Hamburg |
| Nationalität: |
deutsch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Diplom Wirtschaftsingenieurin (FH), Fachhochschule Wedel, Deutschland
Master of Science in Operations Management, University of Buckingham, England
Beruflicher Werdegang:
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2000 - 2001
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ProLean Consulting AG, Düsseldorf Consultant: Supply Chain/Manufacturing and Controlling |
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2002 - 2006
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HENKEL AG & Co KGaA, Düsseldorf Junior Finance positions in Adhesive Technologies |
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2006 - 2009
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Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf Senior Manager Global Operations and Supply Chain Controlling Adhesive Technologies |
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2009 - 2011
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Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf Corporate Director Group Strategy/CEO Office |
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2012 - 2016
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Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf Financial Commercial Director Global SBU Packaging Adhesives/Region IMEA |
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2017 - 2023
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Henkel AG & Co KGaA, Düsseldorf Financial Director Adhesive Technologies Division (Corporate Senior Vice President) |
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Seit 2023
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SIG GROUP AG, Neuhausen am Rheinfall, Schweiz Group CFO (von 08/2025 bis 02/2026 zusätzlich Interim CEO) |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz (Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses/Audit and Risk Committee) (börsennotiert)
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
B. Braun SE, Melsungen (Mitglied des Aufsichtsrats)
Keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten
Dr. Maurer, Silke, Kirchheim bei München
Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer der MTU Aero Engines AG, München
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1972 |
| Geburtsort: |
Schäßburg, Rumänien |
| Nationalität: |
deutsch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Studium Maschinenbau, Technische Universität München
Promotion, University of Cranfield, Großbritannien
Beruflicher Werdegang:
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1997 - 2004
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BMW GROUP, München, UK und USA verschiedene Positionen im Bereich Fabrikplanung und Produktionsstrategie |
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2005
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BMW GROUP, München Leiterin Personalplanung Produktionsressort |
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2008
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BMW GROUP, München Leiterin Personalpolitik und Personalstrategie |
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2010
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HUSQVARNA MOTORCYCLES/ BMW MOTORRAD, Varese, Italien, Leiterin Prototypenbau und Testbetrieb sowie Post-Merger Integration Entwicklung |
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2013 - 2017
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BMW GROUP, München und UK Leitende Funktionen im Bereich Industrialisierung und Produktion kleine Baureihe und MINI sowie Rolls-Royce Motor Cars |
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2017
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BSH HAUSGERÄTE GMBH, München Leiterin Corporate Quality Management |
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2018
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BSH HAUSGERÄTE GMBH, München Leiterin Corporate Technology and Innovation |
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2019 - 2022
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BSH HAUSGERÄTE GMBH, München Mitglied der Geschäftsführung und Chief Operating Officer mit globaler Verantwortung für Innovation, F&E, Produktion, Qualität, Einkauf, Logistik |
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Seit 2021
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BILFINGER SE, Mannheim Mitglied des Aufsichtsrats |
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2022
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WEBASTO SE, Stockdorf bei München Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer |
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Seit 2023
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MTU AERO ENGINES AG, München Mitglied des Vorstands und Chief Operating Officer |
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
MTU Aero Engines Polska Sp. z o.o., Jasionka, Polen (konzerninternes Mandat)
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten
Frau Dr. Silke Maurer ist seit dem 15. April 2021 Mitglied des Aufsichtsrats der Bilfinger Berger SE. Zudem ist sie Mitglied des Strategieausschusses des Aufsichtsrats der Bilfinger Berger SE.
Dr. Müller, Hans-Joachim, Breesen, Deutschland
Multiaufsichtsrat
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1959 |
| Geburtsort: |
Göttingen |
| Nationalität: |
deutsch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Diplom Chemiker, Ludwig-Maximilians-Universität, München sowie Promotion
Postdoktorandenstudium an der Universität von Kalifornien, Los Angeles, USA
Beruflicher Werdegang:
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1989 - 1991
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BASF AG, Ludwigshafen am Rhein Forschungschemiker |
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1992 - 1994
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BASF AG, Ludwigshafen am Rhein Gruppenleiter „Metallocenes“ |
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1994 - 1996
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BASF AG, Ludwigshafen am Rhein Business Manager Hydrogenation Technologies |
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1996 - 2000
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BASF EAST ASIA LTD., Hongkong, China Director Technology & Catalysts - Asia Pacific |
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2000 - 2001
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BASF AG, Ludwigshafen am Rhein Global Director Specialty Chemicals |
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2001 - 2006
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SÜD-CHEMIE AG, München Group VP, Head of the BU Catalytic Technologies |
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2007 - 2011
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SÜD-CHEMIE AG, München Mitglied des Vorstands und COO |
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2011 - 2012
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CLARIANT AG, Basel, Schweiz Mitglied des Vorstands |
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2012 - 2023
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AZELIS SA, Antwerpen, Belgien, Vorstandsvorsitzender |
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Lanxess AG, Köln (Mitglied im Aufsichtsrat) (börsennotiert)
OMV , Wien, Österreich (Mitglied im Aufsichtsrat) (börsennotiert)
AkzoNobel N.V., Amsterdam, Niederlande (Mitglied im Aufsichtsrat) (börsennotiert)
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen und keine sonstigen wesentlichen Tätigkeiten
Nußbaumer, Ilonka, Sonderburg, Dänemark
Executive Vice President HR, Head of Group Human Resources, Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark
Persönliche Daten:
| Geburtsjahr: |
1973 |
| Geburtsort: |
Lingenau, Vorarlberg |
| Nationalität: |
österreichisch |
Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen
Ausbildung:
Studium der Handelswissenschaften an der Wirtschafts-Universität Wien, Österreich
Beruflicher Werdegang:
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1999 - 2000
|
I-D MEDIA AG, Berlin Assistant to CEO |
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2000 - 2001
|
VENTUREPARK INCUBATOR AG / Sportgate AG, Berlin Venture Manager |
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2001 - 2003
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SCHAEFFLER GROUP, Herzogenaurach Specialist Special Projects |
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2003 - 2004
|
SCHAEFFLER GROUP, Herzogenaurach Plant Human Resources Specialist |
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2005 - 2007
|
SCHAEFFLER GROUP, Taicang, China Director Human Schaeffler China |
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2007 - 2009
|
SCHAEFFLER GROUP, Shanghai, China Vice President Human Resources Asia Pacific, Corporate Communication and Corporate Security |
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2009 - 2010
|
SCHAEFFLER GROUP, Herzogenaurach Vice President Human Resources Automotive |
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2011 - 2018
|
Voith GmbH, Heidenheim Senior Vice President, Head of Group HR |
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2019 - 2022
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Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark Senior Vice President, Head of Group HR |
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Seit 2023
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Danfoss A/S, Nordborg, Dänemark Executive Vice President HR, Head of Group Human Resources |
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
SMA Solar Technology AG, Niesteltal (Mitglied des Aufsichtsrats) (börsennotiert)
Sonstige wesentliche Tätigkeiten
Deutsch-Dänische Handelskammer, Kopenhagen, Dänemark (Vizepräsidentin)
Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Weitere Angaben und Hinweise
Anders als in den Vorjahren wird die diesjährige Hauptversammlung als Präsenzversammlung stattfinden, an der die Aktionäre und Aktionärsvertreter physisch vor Ort teilnehmen können. Wir freuen uns, unsere Aktionäre und deren Vertreter wieder persönlich zur Hauptversammlung begrüßen zu können.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und Erläuterungen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung muss gemäß § 16 Absatz 2 der Satzung in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss gemäß § 16 Absatz 3 Satz 1 der Satzung durch einen von dem depotführenden Institut in Textform erstellten und in deutscher oder englischer Sprache abgefassten Nachweis erfolgen; der Nachweis kann auch durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG erfolgen. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf den Geschäftsschluss des 28. April 2026 (Nachweisstichtag) zu beziehen. Ausweislich der Gesetzesmaterialien zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 meint Geschäftsschluss 24:00 Uhr (MESZ).
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des Mittwochs, 13. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
Bilfinger Berger SE c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: Anmeldestelle@c-hv.com
zugehen.
Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den (vorstehend beschriebenen) Nachweis erbracht hat. Um die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erlangen, ist es mithin erforderlich, dass die Aktien zum Nachweisstichtag gehalten werden. Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Eintrittskarten
Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen Adresse oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl
Es besteht die Möglichkeit, Briefwahlstimmen unter Nutzung des Briefwahlformulars abzugeben, zu ändern oder zu widerrufen. Den Aktionären wird das Briefwahlformular - nach form- und fristgerechter Anmeldung zur Hauptversammlung und dem Nachweis des Anteilsbesitzes - mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandt. Sie finden es außerdem auf der Internetseite
www.bilfinger.com/hauptversammlung
Das ausgefüllte Formular ist der Gesellschaft an die Adresse
Bilfinger Berger SE c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: Anmeldestelle@c-hv.com
zu übersenden und muss dort bis zum Ablauf des Montags, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein, anderenfalls können die Briefwahlstimmen aus abwicklungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Auch Aktionärsvertreter bzw. Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben zu lassen, beispielsweise durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) erforderlich.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch Erklärungen gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126 b BGB). Von der satzungsmäßigen Ermächtigung des § 17 Abs. 2 Satz 3 der Satzung, der eine Erleichterung gegenüber der Textform als der vom Gesetz bestimmten Form zulässt, wird kein Gebrauch gemacht. Für die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten ergänzend die weiter unten beschriebenen Besonderheiten.
Besonderheiten gelten auch für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt (also für den Fall, dass einem Intermediär, einer Aktionärsvereinigung, einem Stimmrechtsberater oder ihm nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Person oder Vereinigung Vollmacht erteilt wird oder sonst die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt). In diesem Fall wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG Textform verlangt noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Demgemäß können die Intermediäre oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten geschäftsmäßig handelnden Personen oder Vereinigungen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 AktG, genügen müssen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter benötigen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts. Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind, wenn sie nicht in der Hauptversammlung erteilt werden, unter Verwendung des mit der Eintrittskarte übersandten und auf der Internetseite
www.bilfinger.com/hauptversammlung
abrufbaren Formulars an die Adresse
Bilfinger Berger SE c/o C-HV AG Gewerbepark 10 92289 Ursensollen
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: Anmeldestelle@c-hv.com
zu übersenden und müssen dort bis zum Ablauf des Montags, 18. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft eingegangen sein, anderenfalls können sie aus abwicklungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht - für den Fall, dass die Erteilung der Vollmacht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt - aus § 135 AktG etwas anderes ergibt. Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung übermittelt werden. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung (durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten) bieten wir gemäß § 134 Abs. 3 Satz 4 AktG folgenden Weg elektronischer Kommunikation an: Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse
Anmeldestelle@c-hv.com
übermittelt werden. Dabei ist gewährleistet, dass als Anlage zu einer E-Mail (unbeschadet der Möglichkeit, eine vorhandene E-Mail weiterzuleiten) Dokumente in den Formaten 'Word', 'PDF', 'JPG', ' TXT ' und 'TIF' Berücksichtigung finden können. Der per E-Mail übermittelte Nachweis der Bevollmächtigung kann der Anmeldung nur dann eindeutig zugeordnet werden, wenn ihm bzw. der E-Mail entweder der Name und die Adresse des Aktionärs oder die Eintrittskartennummer zu entnehmen sind.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, für Aktien der Gesellschaft, die ein Aktionär in unterschiedlichen Wertpapierdepots hält, jeweils einen eigenen Vertreter für die Hauptversammlung zu bestellen.
Ein Vollmachtsformular erhalten die Aktionäre zusammen mit der übersandten Eintrittskarte. Außerdem findet sich ein Vollmachtsformular unter der Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung .
Weder vom Gesetz noch von der Satzung oder sonst seitens der Gesellschaft wird die Nutzung dieser Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, bei Vollmachtserteilungen, wenn sie durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, diese Formulare zu verwenden. Vollmachtsrelevante Erklärungen gegenüber der Gesellschaft können unter der für die Anmeldung angegebenen Adresse oder E-Mail-Adresse abgegeben werden.
Rechte der Aktionäre
Die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter haben anlässlich der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte:
Tagesordnungsergänzungsverlangen
Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (Letzteres entspricht aufgerundet 141.775 Aktien), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens am Sonntag, 19. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen kann an folgende Adresse gerichtet werden:
Bilfinger Berger SE Vorstand Oskar-Meixner-Straße 1 68163 Mannheim
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Überdies werden sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.bilfinger.com/hauptversammlung
veröffentlicht und den Aktionären in gleicher Weise wie die Einberufung der Hauptversammlung mitgeteilt. Etwaige nach der Einberufung der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehende Tagesordnungsergänzungsverlangen werden ihrerseits unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die genannte Internetadresse zugänglich gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge vor der Hauptversammlung nach näherer Maßgabe von § 126 Absatz 1 bzw. § 127 AktG an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung, die allerdings jedenfalls für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 5. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse
Bilfinger Berger SE Vorstand Oskar-Meixner-Straße 1 68163 Mannheim
oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse: hv@bilfinger.com
zugehen und die übrigen Voraussetzungen gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Absatz 1 Satz 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen (§ 131 Absatz 1 Satz 2 AktG). Die Auskunftspflicht des Vorstands eines Mutterunternehmens in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (§ 131 Absatz 1 Satz 4 AktG).
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern, z.B. soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen, soweit sich der Vorstand durch die Erteilung der Auskunft strafbar machen würde oder soweit die Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre, insbesondere Angaben zu weiteren, über die Einhaltung maßgeblicher Fristen hinausgehende Voraussetzungen für die Ausübung dieser Rechte, finden sich unter der Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG
Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, ein Formular, das für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht verwendet werden kann, Formulare für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie für die Briefwahl, etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des Art. 56 SE-VO, § 50 Absatz 2 SEAG, § 122 Absatz 2 AktG sowie etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach § 126 Absatz 1 und § 127 AktG sind über die Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung
zugänglich.
Voraussichtlich spätestens ab Freitag, 15. Mai 2026, wird die Rede des Vorstandsvorsitzenden unter der Internetadresse
www.bilfinger.com/hauptversammlung
zugänglich sein. Eine Modifikation der Rede des Vorstandsvorsitzenden für den Tag der Hauptversammlung bleibt vorbehalten.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Bilfinger Berger SE ist in 37.606.372 Stückaktien eingeteilt, von denen jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 37.606.372.
Hinweise zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre, etwaiger Aktionärsvertreter und Bevollmächtigter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer, die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten und die Ausübung des Stimmrechts. Je nach Lage des Falles kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht.
Verantwortlicher, Zweck und Rechtsgrundlage
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären, etwaigen Aktionärsvertretern und Bevollmächtigten die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c und f DSGVO.
Empfänger
Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären, Aktionärsvertretern und Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.
Speicherungsdauer
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.
Betroffenenrechte
Sie haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
Bilfinger Berger SE Oskar-Meixner-Straße 1 68163 Mannheim
Unsere Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
dataprivacy@bilfinger.com
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