1291 Die Schweizer Anlagestiftung
/ Schlagwort(e): Generalversammlung
1291 Die Schweizer Anlagestiftung («1291») hielt heute ihre ordentliche Anlegerversammlung ab, an der sämtliche Anträge des Stiftungsrates einstimmig angenommen wurden. Die Jahresrechnung 2023/2024 wurde genehmigt. Zudem wurde der vom Stiftungsrat beantragten stabilen Ausschüttung von CHF 2.90 pro Anspruch der Anlagegruppe «Immobilien Schweiz» im Gesamtbetrag von CHF 25.91 Mio. und dem Vortrag auf neue Rechnung von CHF 6.59 Mio. in dieser Anlagegruppe zugestimmt. Die zur Ausschüttung berechtigten Anleger haben das Recht, ihren Anteil an der Ausschüttung entweder in bar zu erhalten oder in Form neuer Ansprüche (zuzüglich einer Gebühr von 0.25% auf dem Net Asset Value nach Berücksichtigung der Dividende von CHF 2.90) zu beziehen. Wird das Wahlrecht durch den Anleger nicht ausgeübt, erfolgt die Ausschüttung in Form neuer Ansprüche. Das Ex-Datum der Ausschüttung ist der 24. September 2024, mit Zahlbarkeitsdatum am 26. September 2024. In der zweiten Anlagegruppe «Nachhaltige Immobilienprojekte Schweiz», welche im Juli 2022 lanciert wurde und sich auf nachhaltige Bauprojekte mit erstklassiger Standort- und Objektqualität fokussiert, wurde der Antrag des Stiftungsrates genehmigt, den Nettoertrag des Rechnungsjahres im Betrag von CHF -0.22 Mio. zu thesaurieren und vom Kapitalwert der Anlagegruppe in Abzug zu bringen. Die Neubauprojekte in Wil/SG und Effretikon/ZH verlaufen planmässig, sind beide optimal im Zentrum gelegen und stellen für die Anleger eine wirtschaftlich attraktive und nachhaltig orientierte Investitionsopportunität dar. Den Mitgliedern des Stiftungsrates und der Geschäftsleitung wurde an der Anlegerversammlung zudem Entlastung für ihre jeweiligen Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2023/2024 erteilt. BDO AG, Zürich, wurde als Revisionsstelle der Anlagestiftung für ein weiteres Jahr, bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Anlegerversammlung, wiedergewählt. Kontaktperson 1291 Die Schweizer Anlagestiftung Disclaimer Diese Medienmitteilung ist nur für das Territorium der Schweiz bestimmt.
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