Santhera plant Bekanntgabe der regulatorischen Beurteilung von Raxone® bei DMD und Veröffentlichung der vorläufigen Finanzkennzahlen 2017

Liestal, Schweiz, 19. Januar 2018 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) erwartet die Beurteilung des Zulassungsantrags für Raxone® bei Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) durch das CHMP am 26. Januar 2018 bekannt geben zu können. Am 29. Januar 2018 wird das Unternehmen seine vorläufigen Finanzkennzahlen für 2017 veröffentlichen.

Bekanntgabe der CHMP-Beurteilung des Antrags auf Marktzulassung für Raxone bei DMD für den 26. Januar 2018 geplant
Santhera erwartet die Beurteilung des Typ-II-Erweiterungsantrags für Raxone® (Idebenon) bei DMD durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) nach Abschluss des Widerspruchverfahrens am 26. Januar 2018 um 07:00 Uhr CET veröffentlichen zu können. Gleichentags, um 14:00 Uhr CET, wird Thomas Meier, PhD, CEO von Santhera, die Beurteilung in einer Telefonkonferenz für Investoren erläutern.

Veröffentlichung der Finanzkennzahlen 2017 am 29. Januar 2018
Santhera wird die vorläufigen Finanzkennzahlen für 2017 am 29. Januar 2018 um 07:00 Uhr CET veröffentlichen und über Unternehmensfortschritte informieren. In einer am gleichen Tag um 14:00 Uhr CET stattfindenden Telefonkonferenz für Investoren wird Thomas Meier, PhD, CEO von Santhera, auf die Finanzzahlen und Geschäftsentwicklung eingehen.
Der Geschäftsbericht 2017 mit den vollständigen Finanzergebnissen wird am 20. März 2018 um 07:00 Uhr CET veröffentlicht.

Einwahl in Telefonkonferenzen
Teilnehmende sind eingeladen, eine der folgenden Telefonnummern ca. 10 Minuten vor dem jeweiligen Konferenzbeginn zu wählen. Konferenzsprache ist Englisch.
+41 (0)58 310 50 00 (Europa)
+44 (0)207 107 0613 (UK)
+1 (1)631 570 5613 (USA)

Über Santhera

Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer Medikamente zur Behandlung seltener neuromuskulärer und mitochondrialer Krankheiten fokussiertes Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen. Das erste Produkt von Santhera, Raxone® (Idebenon), ist in der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und Israel zur Behandlung von Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) zugelassen. Für Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) bei Patienten mit abnehmender Atmungsfunktion und ohne Glukokortikoid-Begleittherapie hat Santhera in der Europäischen Union und der Schweiz einen Antrag auf Marktzulassung gestellt. In Zusammenarbeit mit dem US National Institute of Neurological Disorders and Stroke (NINDS) entwickelt Santhera Raxone® in einer dritten Indikation, primär progredienter Multipler Sklerose (PPMS), sowie Omigapil für Patienten mit kongenitaler Muskeldystrophie (CMD). Für alle diese Krankheiten besteht ein sehr hoher medizinischer Bedarf. Weitere Informationen zu Santhera sind verfügbar unter www.santhera.com.

Raxone® ist eine eingetragene Marke von Santhera Pharmaceuticals.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com oder
Eva Kalias, Vio Consult
Tel.: +41 78 671 98 86
kalias@vioconsult.com

Investoren:
investor-relations@santhera.com oder
Christoph Rentsch, Chief Financial Officer                                      Hans Vitzthum, LifeSci Advisors
Europa: +41 61 906 89 65                                                                 USA: +1 212 915 2568
christoph.rentsch@santhera.com                                                    hans@lifesciadvisors.com

Disclaimer / Forward-looking statements
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, der Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.

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