Pratteln, Schweiz, 27. Mai 2021 – Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt die Einladung zur ordentlichen Generalversammlung (GV) bekannt, die am 22. Juni 2021 um 10:30 Uhr am Sitz der Gesellschaft stattfinden wird.
Einladung und Traktanden für die Generalversammlung
Die Einladung und die Traktanden zur Generalversammlung sind auf der Website von Santhera unter https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-toolbox/aktionaers-glaeubigerversammlungen einsehbar.
Ausgewählte Anträge:
Erhöhungen des Aktienkapitals
Der Verwaltungsrat (VR) schlägt verschiedene Kapitalerhöhungen vor, um hinsichtlich möglicher weiterer Kapitalbeschaffungen, die insbesondere im Zusammenhang mit weiteren Entwicklungsaktivitäten, einer allfälligen Markteinführung von Vamorolone in den USA und dem damit verbundenen Ausbau der Organisation notwendig sein werden, ausreichend Flexibilität zu haben. Insbesondere beantragt der VR:
Die obgenannten Beträge berücksichtigen keine Ausgaben von Aktien, die aus genehmigtem oder bedingtem Kapital erfolgtem oder vor der GV noch erfolgen können.
Sollte die ordentliche Kapitalerhöhung innert drei Monaten seit dem GV-Datum vollständig durchgeführt werden können, dann würden in einem zweiten Schritt sowohl das genehmigte Kapital als auch das bedingte Kapital für Finanzierungen nochmals je um CHF 5’618’244 erhöht.
Wahlen
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Elmar Schnee, Philipp Gutzwiller, Thomas Meier und Patrick Vink als Mitglieder des VR bis zum Abschluss der ordentlichen GV 2022. Elmar Schnee wird zur Wiederwahl als Präsident des VR vorgeschlagen.
Martin Gertsch, Verwaltungsratsmitglied von Santhera seit 2006, davon VR-Präsident bis 2017 und Vize-Präsident während der zwei nachfolgenden Jahre, stellt sich nicht mehr zur Wiederwahl. VR und Geschäftsleitung von Santhera danken Martin Gertsch herzlich für sein grosses Engagement und seine wertvollen Beiträge und wünschen ihm für die Zukunft nur das Beste.
Weitere Anträge an die Generalversammlung sind u.a:
COVID-19
Aufgrund der ausserordentlichen Umstände und in Übereinstimmung mit der geltenden Covid-19-Gesetzgebung können Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte an der GV ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben. Es besteht keine Möglichkeit, persönlich an der GV anwesend zu sein.
Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN), ein Schweizer Spezialitätenpharmaunternehmen, ist auf die Entwicklung und Vermarktung innovativer Medikamente für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf fokussiert. Santhera hat eine weltweite Exklusivlizenz für alle Indikationen für Vamorolone, ein first-in-class dissoziatives Steroid mit neuartigem Wirkmechanismus, welches derzeit in einer Zulassungsstudie bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standard-Kortikosteroiden getestet wird. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat (POL6014) zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen neutrophilen Lungenerkrankungen und einen explorativen Gentherapieansatz für kongenitale Muskeldystrophien. Santhera hat die Ex-Nordamerika-Rechte an seinem ersten zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenon), zur Behandlung von Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an Chiesi Group lizenziert. Weitere Informationen unter www.santhera.com.
Raxone® ist eine eingetragene Marke von Santhera Pharmaceuticals.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com oder
Eva Kalias, Head External Communications
Tel.: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com
Disclaimer / Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle Lage, der Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Erwartungen abweichen. Die Leser sollten sich daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.
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