BaFin stellt Verstoß von Ontake Research gegen § 86 Abs. 1 WpHG fest

DGAP-News: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Stellungnahme
05.02.2020 / 07:00
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BaFin stellt Verstoß von Ontake Research gegen § 86 Abs. 1 WpHG fest

Die BaFin veröffentlichte heute am 04.02.2020 eine Warnung, dass Ontake Research gegen § 86 Abs. 1 WpHG verstoßen hat. Laut BaFin liegt von der Person keine Tätigkeitsanzeige nach § 86 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vor. Ferner enthalte die Internetseite der ONTAKE RESEARCH kein Impressum, sodass ihr Sitz oder Wohnort unbekannt sei.

Der genaue Wortlaut findet sich hier: 

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2020/meldung_2020_02_04_Ontake_Research.html

Ferner empfiehlt die BaFin in der Pressemitteilung generell, sich vor Anlageentscheidungen aus mehreren Quellen zu informieren und dabei auf deren Seriosität zu achten.




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