Merus gibt Preisgestaltung für ein öffentliches Zeichnungsangebot von Stammaktien bekannt

UTRECHT, Niederlande und CAMBRIDGE, Nov. 06, 2019 (GLOBE NEWSWIRE) -- Merus N.V. (Nasdaq: MRUS), ein klinisches Unternehmen für bispezifische Antikörper, das Biclonics® entwickelt, gab heute die Preisgestaltung für ein öffentliches Zeichnungsangebot von 4.750.000 Stammaktien zu einem öffentlichen Angebotspreis von 14,50 USD pro Aktie vor Zeichnung von Rabatten und Provisionen bekannt. Merus gewährte den Zeichnern außerdem eine 30-tägige Option zum Kauf von weiteren 712.500 Stammaktien. Der Bruttoerlös aus dem Angebot vor Abzug der Zeichnungsrabatte und -provisionen sowie der geschätzten Angebotsaufwendungen wird voraussichtlich bei ca. 68,9 Mio. USD liegen, wobei die Option der Zeichner, zusätzliche Stammaktien zu erwerben, unberücksichtigt bleibt. Alle Aktien des Angebots sollen von Merus verkauft werden.

Citigroup und Jefferies fungieren als gemeinsame Bookrunner für das Angebot, wobei Kempen, Berenberg und Roth Capital Partners als Co-Manager fungieren. Das Angebot wird, vorbehaltlich der üblichen Abschlussbedingungen, voraussichtlich am oder um den 7. November 2019 abgeschlossen.

Merus beabsichtigt, den Nettoerlös aus dem Angebot für die klinische Entwicklung seiner Produktkandidaten, die präklinische Forschung und Technologieentwicklung sowie für das Umlaufvermögen und andere allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. 

Die beschriebenen Stammaktien werden von Merus gemäß einem am 20. August 2019 bei der Securities and Exchange Commission (SEC) eingereichten Einschreibeformular auf Formblatt F-3 (Aktenzeichen 333-233367) einschließlich eines Prospekts angeboten, der von der SEC am 27. August 2019 für wirksam erklärt wurde. Ein vorläufiger Prospektnachtrag zum Prospekt in Bezug auf die Bedingungen des Angebots wurde am 4. November 2019 bei der SEC eingereicht, und ein endgültiger Prospektnachtrag wird bei der SEC eingereicht. Das Angebot erfolgt nur mittels eines schriftlichen Prospekts und eines Prospektnachtrags, die Bestandteil des Registrierungsdokuments sind. Um Zweifel auszuschließen, stellt das Angebot keinen „Prospekt“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 dar und wurde von keiner zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums geprüft. Kopien des vorläufigen Prospektnachtrags und des beigefügten Prospekts im Zusammenhang mit dem Angebot sind bei Citigroup Global Markets Inc., c/o Broadridge Financial Solutions, 1155 Long Island Avenue, Edgewood, NY 11717, USA, oder telefonisch unter +1 (800) 831-9146 oder bei Jefferies LLC, Attention: Equity Syndicate Prospectus Department, 520 Madison Avenue, 2nd Floor, New York, NY 10022, oder telefonisch unter +1 (877) 547-6340 oder per E-Mail unter Prospectus_Department@Jefferies.com erhältlich.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dieser Wertpapiere dar, noch wird es einen Verkauf dieser Wertpapiere in einem Staat oder einer Gerichtsbarkeit geben, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Qualifikation nach den Wertpapiergesetzen eines solchen Staates oder einer solchen Gerichtsbarkeit rechtswidrig wäre.

Diese Pressemitteilung ist eine Werbung und kein Verkaufsprospekt im Sinne der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 in der durch die Richtlinie 2010/73/EU geänderten oder ersetzten Fassung und in der in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Fassung des Europäischen Wirtschaftsraums und der EU-Verordnung 2017/1129 (Prospektverordnung).

Europäischer Wirtschaftsraum:

In Bezug auf jeden Mitgliedstaat des EWR (jeweils ein Mitgliedstaat) darf kein öffentliches Angebot von Anteilen des Unternehmens in diesem Mitgliedstaat abgegeben werden, mit Ausnahme von:

jeder juristischen Person, die ein qualifizierter Anleger im Sinne der Prospektverordnung ist;

weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen (mit Ausnahme von qualifizierten Anlegern im Sinne der Prospektverordnung) mit vorheriger Zustimmung der Vertreter;

allen anderen Umständen, die unter Artikel 1 Absatz 4 der Prospektverordnung fallen, vorausgesetzt, dass kein solches Angebot der Aktien des Unternehmens uns oder einen unserer Vertreter auffordert, einen Prospekt gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zu veröffentlichen oder einen Prospekt zu ergänzen, gemäß Artikel 23 der Prospektverordnung gilt jede Person, die erstmals Anteile erwirbt oder an die ein Angebot abgegeben wird, mit jedem der Vertreter und uns als „qualifizierter Anleger“ vertreten, anerkannt und einverstanden in der Prospektverordnung definiert.

Für die Zwecke dieser Bestimmung bedeutet der Ausdruck „öffentliches Angebot von Aktien“ in Bezug auf Aktien in einem Mitgliedstaat die Mitteilung in irgendeiner Form und mittels ausreichender Informationen über die Bedingungen des Angebots und die Aktien, die es zu geben gilt. Der Ausdruck „Prospektverordnung“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2017/1129 (in der geänderten Fassung).

Darüber hinaus wird die Transaktion, auf die sich diese Pressemitteilung bezieht, im Vereinigten Königreich nur Anlegern zur Verfügung stehen, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and Markets Act (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die Verordnung), und Personen, die unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d der Verordnung fallen, und andere Personen, denen diese Bekanntmachung rechtmäßig mitgeteilt werden kann (alle diese Personen zusammen werden als relevant bezeichnet). Die hier genannten Wertpapiere stehen nur zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu zeichnen, zu kaufen oder auf andere Weise zu erwerben, wird nur mit relevanten Personen abgeschlossen. Jede Person, die keine relevante Person ist, sollte nicht auf diese Kommunikation oder einen ihrer Inhalte vertrauen.

Diese Pressemitteilung ist kein von der Financial Services Authority oder einer anderen Aufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich genehmigter Prospekt im Sinne von Abschnitt 85 der Verordnung.

Über Merus N.V.

Merus ist ein Immunonkologie-Unternehmen der klinischen Stufe, das Therapien mit innovativen, volllangen, menschlichen bispezifischen Antikörpern unter der Bezeichnung Biclonics® entwickelt. Biclonics, die auf dem IgG-Format in voller Länge basieren, werden nach Verfahren gemäß dem Industriestandard hergestellt. In präklinischen und klinischen Studien wurde beobachtet, dass sie mehrere Merkmale aufweisen, die konventionellen menschlichen monoklonalen Antikörpern gleichen, wie eine lange Halbwertszeit und eine geringe Immunogenität.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen beziehen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen angesehen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aussagen zum Abschluss des vorgeschlagenen Angebots und zu unserer beabsichtigten Verwendung von Erlösen aus dem Angebot. Diese Aussagen sind weder Versprechungen noch Garantien, sondern beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere wichtige Faktoren, die dazu führen können, dass sich unsere tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften unterscheiden, die in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden: unser Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln, die möglicherweise nicht verfügbar sind und die uns zwingen können, unsere Geschäftstätigkeit einzuschränken oder die Rechte an unseren Technologien oder Biclonics® und bispezifischen Antikörperkandidaten aufzugeben; mögliche Verzögerungen bei der Zulassung, die sich auf unsere Fähigkeit zur Vermarktung unserer Produktkandidaten und auf unsere Fähigkeit zur Umsatzsteigerung auswirken würden; der langwierige und teure Prozess der klinischen Arzneimittelentwicklung, der ein ungewisses Ergebnis hat; die Unvorhersehbarkeit unserer Bemühungen um die Entwicklung marktfähiger Arzneimittel im Frühstadium; mögliche Verzögerungen bei der Patientenrekrutierung, auch für die Behandlung seltener Subpopulationen wie NRG1-Fusionen, die sich auf den Erhalt notwendiger behördlicher Genehmigungen auswirken könnten; unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien und das Potenzial für diese Dritten, nicht zufriedenstellend zu arbeiten; Wir sind nicht berechtigt, geeignete Biclonics® oder bispezifische Antikörperkandidaten im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Incyte oder einem unserer anderen Mitarbeiter zu identifizieren, oder Incyte oder einer unserer anderen Mitarbeiter kann im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit ihnen nicht angemessen arbeiten; unser Vertrauen in Dritte bei der Herstellung unserer Produktkandidaten, das unsere Entwicklungs- und Vermarktungsbemühungen verzögern, verhindern oder beeinträchtigen kann; Schutz unserer eigenen Technologie; Unsere Patente können für ungültig, nicht durchsetzbar, von Wettbewerbern umgangen befunden werden, und unsere Patentanmeldungen können sich als nicht konform mit den Regeln und Vorschriften zur Patentierbarkeit erweisen; wir können uns in potenziellen Klagen wegen Verletzung von geistigem Eigentum Dritter nicht durchsetzen; und unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen Marken oder Handelsnamen können angefochten, verletzt, umgangen oder für generisch erklärt werden oder als gegen andere Marken verstoßend befunden werden.

Diese und andere wichtige Faktoren, die unter der Überschrift „Risk Factors“ in unserem am 3. April 2019 bei der Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereichten Jahresbericht in Form 20-F und unseren anderen bei der SEC eingereichten Berichten erläutert werden, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung angegeben sind. Solche zukunftsgerichteten Aussagen stellen die Einschätzungen der Geschäftsführung zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung dar. Wenngleich wir uns dazu entscheiden könnten, solche zukunftsgerichteten Aussagen in Zukunft zu aktualisieren, lehnen wir jede diesbezügliche Verpflichtung ab, auch dann, wenn spätere Ereignisse dazu führen sollten, dass wir unsere Meinungen ändern, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Leser sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Datum dieser Pressemitteilung nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen als Ausdruck unserer Ansichten verlassen.

Biclonics® ist eine eingetragene Marke der Merus N.V.

Investoren- und Medienanfragen:

Jillian Connell
Merus N.V.
Investor Relations and Corporate Communications
617-955-4716
j.connell@merus.nl