Enstar Group Limited gibt vierteljährliche Dividendenausschüttung der Vorzugsaktien bekannt.

HAMILTON, Nov. 06, 2019 (GLOBE NEWSWIRE) -- Enstar Group Limited („Enstar“) (Nasdaq: ESGR) gab heute bekannt, dass sie Bardividenden auf ihre Vorzugsaktien der Serie D und Serie E zahlen wird.

Die Enstar-Dividenden der nicht-kumulativen Vorzugsaktien der Serie D 7,00 % mit festem-zu-variablem Zinssatz und unbefristeter Laufzeit, in Höhe von 0,43750 USD pro Depositary Share (jede davon entspricht einem 1/1.000sten Anteil an einer Vorzugsaktie der Serie D) mit einem Zahlungsdatum vom 1. Dezember 2019 sind am nächsten Werktag an die am 15. November 2019 eingetragenen Aktionäre zahlbar.

Die Enstar-Dividenden der nicht-kumulativen Vorzugsaktien der Serie E 7,00 % mit festem-zu-variablem Zinssatz und unbefristeter Laufzeit, in Höhe von 0,43750 USD pro Depositary Share (jede davon entspricht einem 1/1.000sten Anteil an einer Vorzugsaktie der Serie E) mit einem Zahlungsdatum vom 1. Dezember 2019 sind am nächsten Werktag an die am 15. November 2019 eingetragenen Aktionäre zu zahlen.

Über Enstar

Enstar ist eine vielseitige Versicherungsgruppe, die innovative Kapitalfreigabelösungen und Underwriting in Spezialsparten über ihr Netzwerk von Konzernunternehmen in Bermuda, den USA, dem Vereinigten Königreich, Kontinentaleuropa, Australien und anderen internationalen Standorten anbietet. Enstar ist marktführend beim Abschluss von Altgeschäftsübernahmen und hat seit seiner Gründung im Jahr 2001 auf diese Weise mehr als 95 Unternehmen und Portfolios übernommen. Das aktive Underwriting-Versicherungsgeschäft von Enstar beinhaltet die StarStone-Unternehmensgruppe, ein mit A- bewerteter Spezialversicherungskonzern mit mehreren globalen Versicherungsplattformen, und die Atrium-Unternehmensgruppe, die das Spezialversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft für Lloyd’s Syndicate 609 verwaltet und versichert. Weitere Informationen über Enstar erhalten Sie auf www.enstargroup.com.

Warnhinweis

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsorientierte Erklärungen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Erklärungen beinhalten Aussagen bezüglich der Absicht, der Überzeugung oder der aktuellen Erwartungen von Enstar und seinem Geschäftsführungsteam. Investoren werden darauf hingewiesen, dass solche zukunftsgerichteten Aussagen nur für das Datum gelten, an dem sie gemacht werden, keine Garantien sind für zukünftige Ergebnisse und Risiken und Unsicherheiten beinhalten; die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund von diversen Faktoren maßgeblich von den Ergebnissen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostiziert wurden. Wichtige Risikofaktoren bezüglich Enstar sind unter der Überschrift „Risk Factors“ im Formular 10-K von Enstar für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr zu finden und werden hierin referenziert. Des Weiteren übernimmt Enstar keine Verpflichtung, mündliche oder schriftliche zukunftsorientierte Aussagen zu aktualisieren oder Aktualisierungen oder Revisionen an zukunftsorientierten Aussagen, die hierin enthalten sind, öffentlich bekanntzugeben, um geänderte Erwartungen im Hinblick auf oder Änderungen bei Ereignissen, Bedingungen, Umständen oder Annahmen, die solchen Aussagen zugrunde liegen, wiederzugeben, außer für den Fall, dass diese gesetzlich vorgeschrieben sind.

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